Vertragsrecht Teil 1: Privatkredit & Darlehensvertrag – Was Sie wissen müssen, bevor Sie Geld (ver)leihen!

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Jeder kennt es – man möchte sich Geld von Freunden oder Familie für eine Anschaffung leihen – oder wird selbst um ein Darlehen gebeten, weil bei einem guten Bekannten oder einer Freundin das Geld vielleicht gerade etwas knapp ist. Geht es um kleinere Summen, wird man in den meisten Fällen nicht weiter darüber nachdenken und den Betrag ausreichen.

Bei größeren Beträgen sollte man bei aller Liebe und Freundschaft jedoch ernsthaft in Erwägung ziehen, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu schließen, da gerade bei mündlichen Vereinbarungen erhebliche Risiken bestehen, wenn eine Rückzahlung nicht erfolgt oder gar Streit entsteht. Denn nicht selten wird im Nachgang behauptet, die Summe wäre gar nicht geflossen oder eine Schenkung gewesen. Hier steht dann Aussage gegen Aussage, wenn keine stichhaltigen Beweise vorliegen. Auch die Einräumung einer Sicherheit kann sich als überaus sinnvoll erweisen.


Wichtige Angaben in einem schriftlichen Darlehensvertrag

Ein privater Darlehensvertrag sollte immer mindestens folgende Angaben enthalten:


  • Angaben zu den Parteien des Vertrags
  • Höhe des Darlehens
  • Verzinsung
  • Laufzeit des Darlehens
  • Vereinbarungen zur Rückzahlung (Fälligkeit, Höhe der Raten, Verzugszinsen, Kontoverbindung)
  • Regelungen zur Beendigung des Vertrags (Kündigungsrechte)


Bei höheren Summen sollte sich der Darlehensgeber zudem Sicherheiten einräumen lassen bzw. ein direkt vollstreckbares Schuldanerkenntnis vereinbaren. Letzteres muss dann allerdings notariell beurkundet werden. Generell empfiehlt sich bei der Vertragsgestaltung die Konsultation eines Rechtsanwalts.


Was wenn keine Rückzahlung erfolgt?

Wurde eine Vereinbarung zur Rückzahlung getroffen und nicht eingehalten, so wird die Rückzahlung des gesamten Darlehens fällig, wenn dies entsprechend vereinbart wurde. Andernfalls muss der Vertrag nach § 488 Abs. 3 BGB durch den Darlehensgeber gekündigt werden, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. In bestimmten Fällen kann auch ein Recht zur fristlosen Kündigung bestehen.

Ist der Vertrag einmal gekündigt und die Rückzahlung fällig, stellt sich jedoch die Frage, wie die Erstattung des Darlehensbetrages erreicht werden kann, wenn sich der Schuldner quer stellt.


Wie ein Rechtsanwalt helfen kann

Die Rechtslage in Bezug auf Darlehensverträge ist in vielen Fällen durchaus kompliziert, vor allem, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Ein erfahrener Anwalt kann daher eine Schlüsselrolle bei der Erwirkung einer Rückzahlung spielen – von außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite über ein Mahnverfahren bis hin zur Klage vor Gericht und notfalls einer Zwangsvollstreckung. Auch die Prüfung und Vermeidung von Verjährungsfragen ist in diesem Zusammenhang oft ein wesentlicher Punkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Melden Sie sich hierzu rechtzeitig für ein unverbindliches Erstgespräch!


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