VGH Mannheim: Wohnberechtigungsschein für geduldete Asylbewerber bei dauerhaften Abschiebungsverbot

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Ein Wohnberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte Mietwohnung kann ausnahmsweise auch einer geduldeten abgelehnten Asylbewerberin erteilt werden, wenn diese zum Schutz ihres Familienlebens dauerhaft nicht abgeschoben werden darf.

Dies hat 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17.07.2013 entschieden.

Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheims vom 09.08.2013

mitgeteilt von RA HEKLER Fachanwalt für Verwaltungsrecht-




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