Volkswagen verschickt Vergleichsangebote an Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

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Im Musterverfahren gegen den VW-Konzern ist zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW ein Vergleich zustande gekommen. Danach verpflichtet sich der Konzern, betrogenen Kunden insgesamt Entschädigungen von geschätzt bis zu 830 Millionen Euro zu zahlen. Anspruchsberechtigte müssen sich nun bis 20. April entscheiden.

Nunmehr hat die Volkswagen AG bereits Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage verschickt. Seit 20. März wurde ein Onlineportal freigeschaltet, bei welchem sich die Betroffenen entsprechend zurückmelden können. Hier können Anspruchsberechtige also online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.

Insgesamt etwa 260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350,00 und 6.257,00 Euro erhalten. Für weitere etwa 200.000 – aus Sicht von VW - nicht anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gibt es jedoch keine weiteren Informationen. Grundsätzlich ist es für alle 460.000 Beteiligten des Musterverfahrens aber so geregelt, dass diese nunmehr bis Oktober 2020 die Möglichkeit haben, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit den im Raum stehenden 15 % zufrieden zu geben. Entscheidend ist hierbei, dass die Verjährung bis Oktober gehemmt bleibt und damit für alle der Weg zur Individualklage wieder frei ist.

Die Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung geht dazu, dass die Verbraucher Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn ein Fahrzeug ohne Vorkenntnis über die Manipulation erworben worden ist. Eine abschließende Entscheidung hierüber vom Bundesgerichtshof wurde bislang für Mai 2020 erwartet. Nach den aktuellen Entwicklungen ist derzeit davon auszugehen, dass sich diese Grundsatzentscheidung wohl zeitlich noch etwas nach hinten verschieben wird.

Die Kanzlei HOS Rechtsanwälte steht allen Verfahrensteilnehmern für eine anwaltliche Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.


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