Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Vom eigenen Auto überrollt: Arbeitsunfall?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Wer hat nicht schon einmal auf dem Heimweg von der Arbeit den Großeinkauf für die Familie erledigt oder ein leckeres Eis geschleckt? Doch aufgepasst: Ein Verschlucken oder Fallen in die Gefriertruhe sollte unbedingt vermieden werden, denn die Unfallversicherung wird mangels Arbeitsunfalls keinen Cent bezahlen. Wird man aber auf dem Heimweg vom eigenen Auto überrollt, könnte man Glück im Unglück haben, denn das Sozialgericht (SG) Wiesbaden hat in diesem Fall eine Zahlungspflicht der Unfallversicherung bejaht.

Als eine Arbeitnehmerin nach einem anstrengenden Tag im Büro das Auto sicher in der Garage unterbringen wollte, trat das auf einem Hang stehende Fahrzeug den Rücktritt an und rollte den Berg trotz gezogener Handbremse herunter. Als die Frau das entlaufene Auto wieder einfangen wollte, schlug es zurück: Nach einem Hieb mit der offenen Autotür sah die Frau nur noch Sternchen und fiel. Nun setzte das Kfz zum vernichtenden Schlag an und rollte über ihr linkes Bein. Die Unfallversicherung erkannte das Ereignis aber nicht als Arbeitsunfall an. Immerhin gehöre es zum eigenen „Privatvergnügen", wenn man hinter einem Auto herläuft. Da das Kfz in die entgegengesetzte Richtung des Hauses rollte, könne auch gar nicht mehr von einem Heimweg die Rede sein.

Das SG Wiesbaden bejahte einen Arbeitsunfall; schließlich hatte die Frau ihren Heimweg nicht aus eigenwirtschaftlichen bzw. privaten Gründen unterbrochen. Anstatt es sich zu Hause auf dem Sofa gemütlich machen zu können, musste sie vielmehr ihrem durchgebrannten Pkw hinterherjagen, der mit großer Wahrscheinlichkeit bald engeren Kontakt zu einer Wand oder einem anderen Auto aufgenommen hätte. Letztendlich wollte die Frau nur das Auto wohlbehalten in die Garage fahren und damit ihren Heimweg abschließen, was aber wiederum nur möglich gewesen wäre, wenn sie es eingeholt hätte. Die „Abweichung" vom normalen Heimweg beendete daher nicht den Versicherungsschutz. Echt abgefahren!

(SG Wiesbaden, Urteil v. 27.10.2011, Az.: S 13 U 49/11)

(VOI)

Foto(s): ©fotolia.com

Artikel teilen: