Von der Erwerbsminderung über die Schwerbehinderung in die Altersrente

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Rente wegen Erwerbsminderung 

Unsere Mandantin musste 2014 ihre Arbeit krankheitsbedingt aufgeben und beantrage bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen die Erwerbsminderungsrente. Der Antrag wurde abgelehnt. So krank sei sie nicht, es seien noch einfache Tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Wir haben die Mandantin bereits damals vertreten und die Rentenversicherung vor dem Sozialgericht verklagt. Nach Einholung eines nicht ganz eindeutigen medizinischen Gutachtens wurde ein Vergleich vereinbart über eine befristete Rente, da der Sachverständige von einer Besserungsmöglichkeit ausging.

Antrag auf Weitergewährung: abgelehnt

„Damit eine befristete Erwerbsminderungsrente möglichst nahtlos weiterbewilligt werden kann“, so Rechtsanwalt Melzer aus dem Kreis Paderborn, „erinnern wir unsere Mandanten regelmäßig daran, dass sie ca. sechs Monate vor dem Auslaufen einen Antrag auf Weitergewährung der Rente beim Rententräger stellen“. Das hat die Versicherte auch getan. „Die Rentenversicherung hat dann ein internistisches Gutachten nach Aktenklage und ein psychiatrisches Gutachten mit einer persönlichen Untersuchung eingeholt“, so Rechtsanwalt Melzer weiter, der auch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht ist. Danach soll die Versicherte vollschichtig erwerbsfähig sein, also mindestens sechs Stunden täglich auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachgehen können.

Und nochmal: Widerspruch und Klage zum Sozialgericht?

Für die Versicherte hätte dies bedeutet, dass das ganze Verfahren wieder von vorne beginnt und sie in der Zwischenzeit keine Rente bekommt. Das war nach Angaben von Rechtsanwalt Melzer aber gar nicht nötig. Denn das Versorgungsamt hatte wegen der Erkrankungen bei der Mandantin einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt, also eine Schwerbehinderung. 

Über die Schwerbehinderung in die Altersrente 

„Ich konnte unserer Mandantin heute mitteilen, dass für sie das Kapitel Erwerbsminderungsrente endgültig erledigt hat“, freut sich der Fachanwalt für Sozialrecht, „da sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt. Sie bekommt jetzt rückwirkend die Altersrente und muss sich über ihre Rente keine Sorgen mehr machen“. Der Antrag auf Weitergewährung sollte einfach als Antrag auf die Altersrente gelten.

www.melzer-penteridis.de
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Foto(s): Pixabay.com

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