Vorfälligkeit auch 2022 vermeiden oder verringern! Fachanwalt mit kostenfreier Ersteinschätzung

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Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensverträgen!

Auch im Jahr 2022 können Verbraucher von Banken und Sparkassen geforderte Vorfälligkeitsentschädigungen in zahlreichen Fällen vermeiden, mindestens aber verringern.

Darauf weist Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hin, der allein 2021 mehr als € 250.000 an Vorfälligkeitsentschädigungen für seine Mandanten zurückholen oder vermeiden konnte.

Bei Verträgen, die den Kauf oder Bau von Immobilien finanzieren und nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, sind die Aussichten dafür gut, so Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der inzwischen Verfahren gegen diverse Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die Commerzbank, Deutsche Bank, DSL Bank, BHW und auch die als Immobilienfinanzierer tätigen Lebensversicherer insoweit führt.


Fehler im Vertrag machen es möglich

Rechtlicher Ansatzpunkt für die Ansprüche des Verbrauchers ist dabei § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, nach dem Darlehensgeber ihren Anspruch auf VFE vollständig verlieren, wenn sie nicht klar und verständlich über die Berechnung der VFE im Darlehensvertrag belehrt haben.

Der EuGH hat zudem im aktuellen Urteil vom 09.09.2021 nochmal deutlich gemacht, dass allein die Angabe einer abstrakten Berechnungsmethode nicht ausreichend ist. Dies betrifft zwar unmittelbar nur den Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie, allerdings beruht § 502 BGB auf der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und wurde zum 21.03.2016 ohne Änderung auf Immobiliendarlehen erweitert. Insoweit ist eine gespaltene Auslegung dieser Norm zwar denkbar, aber nur schwer begründbar, da es sich um den Fall einer überschießenden Umsetzung handeln dürfte.

Über die Fehler einzelner Banken insoweit hatten wir bereits in anderen Beiträgen

VFE bei Commerzbank zurückfordern

VFE bei Sparkassen zurückfordern

VFE bei Volksbanken zurückfordern

generelle Fehler bei allen Banken nach EuGH

informiert.


Ansprüche prüfen und geltend machen!

Lassen Sie daher Ihre VFE daher von einem versierten Fachanwalt prüfen. 

Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor. 

Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

Foto(s): @SALEO


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