Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Viele Verträge ab 21.03.2016 bieten Chancen, Fachanwalt berät!

  • 3 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Wir hatten schon mehrfach und frühzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen, dass für Verträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, die Chance besteht, eine seitens des Kreditinstituts geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zu verweigern oder eine bereits gezahlte zurück zu erlangen.

Dazu unsere Rechtstipps hier und hier.

Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhaften Angaben nicht geschuldet

Dies wird nun durch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt bestätigt, Urteil vom 01.07.2020, Az.: 17 U 810/19, nkr. 

Im dort entschiedenen Fall hieß es auszugsweise in den vertraglichen Regelungen zur Berechnugn der Vorfälligkeitsentschädigung:

Dem Fall, den das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte, lag folgende Regelung im Vertrag zugrunde:

„7. Voraussetzungen und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens

(...)

Zunächst ermittelt die Bank unter Berücksichtigung etwa vertraglich vereinbarter Sondertilgungsrechte wann und in welcher Höhe Zahlungen vom Darlehensnehmer zu entrichten gewesen wären, wenn das Darlehen fortgeführt worden wäre. In einem weiteren Schritt ermittelt die Bank, welchen Betrag sie zum vorgesehenen Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung anlegen muss, damit der Bank der vereinbarte Betrag zum vorgesehenen vertraglichen Fälligkeitstermin der jeweiligen ausstehenden Rate zur Verfügung stehen würde. Dabei differenziert die Bank wie folgt: Soweit Pfandbriefe mit entsprechenden fristen-kongruenten Laufzeiten vorhanden sind, legt die Bank für die Verzinsung des vorzeitig zurückgezahlten Darlehenskapitals die Zinssätze der entsprechenden am Kapitalmarkt verfügbaren Hypothekenpfandbriefe zugrunde. Die Summe der so ermittelten Anlagebeträge abzüglich des noch nicht zurückgezahlten Darlehensbetrages stellt die Ausgangssumme der Vorfälligkeitsentschädigung dar.

(...)"

Den vorstehendend markierten Teil hielt das OLG Franbkfurt aber für nicht hinreichend verständlich und versagte der Bank daher einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Das OLG, aaO:

"Diese Darstellung ist in Bezug auf den zweiten Rechenschritt indes unverständlich. Wenn es dort heißt, dass die Bank ermittelt, welchen Betrag sie zum vorgesehenen Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung anlegen muss, damit der Bank der vereinbarte Betrag zum vorgesehenen vertraglichen Fälligkeitstermin der jeweiligen ausstehenden Rate zur Verfügung stehen würde, und erläutert, dass "[die Bank] dabei differenziert [...] wie folgt", erwartet der Verbraucher eine Beschreibung dieser differenzierten Vorgehensweise. Eine solche Beschreibung enthält die Klausel jedoch nicht. Es folgt lediglich die Erklärung, dass die Bank für die Verzinsung des vorzeitig zurückgezahlten Darlehenskapitals die Zinssätze der entsprechenden am Kapitalmarkt verfügbaren Hypothekenpfandbriefe zugrunde legt, "soweit Pfandbriefe mit entsprechenden fristenkongruenten Laufzeiten vorhanden sind". Was geschieht, soweit solche Hypothekenpfandbriefe nicht vorhanden sind, etwa bei unterjährigen Laufzeiten, bleibt offen. Dazu verhalten sich die Darlehensverträge weder an dieser, noch an einer anderen Stelle."

Dies zeigt, dass es sich bei Verträgen ab dem 21.03.2016 in jedem Fall lohnt, die Berechtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich zu überprüfen.

zahlreiche Fehlerquellen

Denn die Zahl potentieller Fehler ist groß. So werden häufig unzulässige Gebühren verlangt, Sondertilgungs- und Tilgungssatzanpassungsrecht nicht beachtet oder unzulässig Negativrenditen bei der Wiederanlage angesetzt.

Verstoß gegen Kreditwürdigkeitsprüfung führt ebenfalls zum Verlust der VFE

Auch ein Verstoß gegen die nach § 505a BGB erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung kann hier Erfolg bringen, denn ein solcher Verstoß führt nach § 505 d Abs. 1 SAtz 3 BGB zum Verlust der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensgeber.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob auch in Ihrem Fall der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich entgegengetreten werden kann. 

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung und der Finanzierung des Kaufs einer Bestandsimmobilie zur Eigennutzung tritt diese zudem im Regelfall ein und übernimmt die Kosten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung von weit über 1.000 geprüften Darlehensverträgen. Wir haben die Nichtzulässigkeit des Ansatzes von Negativrenditen bereits erfolgreich gegenüber Banken geltend gemacht.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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