Vorgehen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • 1 Minuten Lesezeit

Verleumdungskampagnen im Internet sind heute leider an der Tagesordnung. Viele Schädiger sind sich dabei oftmals den Konsequenzen ihres Handelns gar nicht bewusst. 

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Medienrecht stehen wir Ihnen gern in solchen Fällen zur Verfügung. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Zivilrechtsweg

Zunächst ist direkt gegen den Verursacher vorzugehen. Weiß man, wer der Verfasser dieser Beiträge ist, kann man direkt gegen diesen vorgehen. Folgende Ansprüche kommen dabei in Betracht: 

  • Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gemäß der §§ 1004 Abs. 1, S.1, 2 analog, § 823 Abs. 1, 2 BGB i. V. m. den §§ 185 ff. StGB, 824 BGB.
  • Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB.
  • Berichtigungsansprüche gemäß der §§ 1004, 823 BGB i.V.m. § 249 BGB.

Wir setzen diese Ansprüche für Sie durch und fordern den Schädiger auf, die Beiträge aus dem Internet zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Daneben kann man auch direkt gegen die Portalbetreiber vorgehen. Zunächst ist der Betreiber auf die rechtsverletzende Äußerung hinzuweisen. Wenn der Portalbetreiber dann nicht reagiert, kommt eine Haftung gemäß § 7 Abs. 2 TMG in Betracht.

  1. Strafrechtsweg

Das Verbreiten von falschen Tatsachen ist gemäß § 187 StGB strafbar. Daher kann auch eine Strafanzeige gestellt werden, sodass ein Strafverfahren in die Wege geleitet wird.

Die Kanzlei Buse Jerman Rechtsanwälte steht ihnen im Medienrecht gern zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB

Beiträge zum Thema