Vorladung / Anklage / Strafbefehl wegen Cannabis im Straßenverkehr - Anwalt Verkehrsstrafrecht

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Joint & Ride – Der Wind der liberalen Drogenpolitik scheint nun langsam auch Deutschland erreicht zu haben. 

Was plant bei uns denn die 

Regierung in Bezug auf Cannabis? 


Die Ampel-Koalitionsparteien nahmen sich vor, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu ermöglichen, also praktisch den geregelten Erwerb von Cannabis zu legalisieren. 

Droht eine Strafbarkeit doch noch durch die Hintertür? 

Es steht nämlich bereits jetzt fest, dass diese Lockerungen wohl keinerlei liberalisierende Wirkung auf den Bereich des Straßenverkehrs haben werden. Ob die THC-Wertgrenzen erhöht werden, wird sich noch zeigen. Das heißt, einmal Joint rauchen und dann noch eine Runde etwa mit dem Auto/Fahrrad oder E-Scooter drehen, ist und bleibt weiterhin keine gute Idee. Für eine Ordnungswidrigkeit könnte nämlich schon ein THC-Wert bei 1 Nanogramm/ml Blutserum reichen. Dann führt man ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss. Das würde praktisch 0 Toleranz bedeuten. Bei solchen Drogen kann häufig sogar nach Tagen des Konsums THC im Blut nachgewiesen werden. Wie hoch der Wert ist, ist personenabhängig und ist damit auch unabhängig davon, wann zum letzten Mal Cannabis konsumiert wurde. Die in der Szene weit verbreitete „Stundenregelung“ hilft dabei also keineswegs. 

Was droht bei Cannabis im Straßenverkehr?

Es kann nicht nur eine reine Ordnungswidrigkeit vorliegen, mit solchen Folgen, wie Punkten in Flensburg, Fahrverbot, Bußgeld und Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde mit weiteren Folgen, sondern unter Umständen auch die Verwirklichung von Strafnormen, wie die der §§ 316 und 315c StGB. 

Straftat begangen durch Cannabis im Straßenverkehr


Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB: Diese Strafnorm sanktioniert das Führen eines Fahrzeuges im fahruntüchtigen Zustand

Strafe: bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Was bedeutet das genau? Einmal bekifft ins Auto steigen und dann im fahruntüchtigen Zustand eine Runde drehen, kann also schon für eine Strafbarkeit reichen. 

Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB: hier muss bei der Fahrt jemand oder etwas vom bedeutenden Wert konkret gefährdet sein. 

Strafe: bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit weniger.

Was heißt das? Einmal bekifft ins Auto steigen und im fahruntüchtigen Zustand beinahe einen Unfall bauen, kann also für eine Strafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs schon reichen! 

Wann ist man durch Cannabis Konsum fahruntauglich?

Es gibt keine straffe Wertgrenze, wie etwa beim Alkoholkonsum die BAK-Werte. Daher bleibt es beim Drogenkonsum erst einmal dabei, dass in den meisten Fällen neben einem positiven Blutwert zusätzliche Ausfallerscheinungen vorliegen müssen. Das heißt: Die Feststellung der Fahrunsicherheit verlangt im konkreten Einzelfall den Nachweis, dass der Fahrer in Betrachtung seiner Gesamtleistungsfähigkeit nicht mehr imstande war, sein Fahrzeug eine längere Strecke, auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern. (So die Rechtsprechung.) Wenn sogar auch noch Alkohol oder weitere beeinflussende Mittel hinzutreten, kann eine Fahruntüchtigkeit unter Umständen noch schneller angenommen werden. 

Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren wegen Cannabis im Straßenverkehr?

Unabhängig davon, wie Sie sich vor oder während einer Fahrt gefühlt haben, müssen Sie bei einer Entdeckung der Tat mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechnen. Am Anfang dieses Strafverfahrens kommt es häufig zu einer Blutentnahme, wobei die prozessualen Hürden vor paar Jahren bereits gelockert wurden (81a StPO). Außerdem kommt es häufig zur polizeilichen Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins – meist noch vor Ort – bzw. die spätere gerichtlich angeordnete vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Womit muss man sich bei einer Verurteilung gerechnet werden? 

Bei einer Verurteilung kann eine Nebenstrafe, wie ein Fahrverbot verhängt werden. Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Spätestens dann wird auch der Führerschein eingezogen. Hinzukommt meist noch eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Abgesichert wird das alles mit der Norm § 21 StVG, wonach das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar ist. Bei Verstößen droht also ein neues Strafverfahren. 


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