Vorladung oder Anklage wegen schwerer Körperverletzung § 226 StGB?

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Nach § 226 StGB mach sich derjenige wegen schwerer Körperverletzung strafbar, der eine Körperverletzung begeht, die zur Folge hat, dass die verletzte Person 

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Damit kombiniert § 226 StGB eine Körperverletzung nach § 223 StGB mit einer wie zuvor genannten Qualifikation. Die Qualifikation besteht in der durch die vorsätzlich begangene Körperverletzung fahrlässig verursachten schweren Folge.

Wann liegt eine Körperverletzung vor? 

Eine Körperverletzung vollzieht jeder, der einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Eine körperliche Misshandlung ist jedes üble, unangemessene Behandeln, das nicht nur unerheblich das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines wenn auch vorübergehenden pathologischen Zustands. Zu unterscheiden ist, dass eine Gesundheitsschädigung auch ohne eine körperliche Misshandlung verursacht werden kann.

Wann habe ich zu der Körperverletzung eine Qualifikation erfüllt? 

Nach Nummer 1 ist die Herbeiführung von Blindheit, Taubheit, Stummheit und der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit eine Qualifikation zur schweren Körperverletzung.

Nach Nummer 2 ist der Verlust oder die dauernde Gebrauchsunfähigkeit eine wichtigen Gliedes eine Qualifikation. Unter Glieder versteht man alle Körperteile, jedoch keine inneren Organe. Die Wichtigkeit bestimmt sich nach der allgemeinen Bedeutung für den Gesamtorganismus unter Berücksichtigung individueller Körpereigenschaften.

Nach Nummer 3 ist eine dauernde Entstellung in erheblicher Weise eine Verunstaltung der Gesamterscheinung des Verletzten, die dem Gewicht der geringsten Fälle von Nummer 1 und 2 gleichkommt. Außerdem muss eine solche Entstellung dauerhaft sein.

Eine solche Qualifikation muss mindestens fahrlässig herbeigeführt worden sein. Im Falle der Unvorhersehbarkeit scheidet eine Qualifikation aus.

Welche Strafe droht mir? 

Der Gesetzgeber droht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren. Allerdings erhöht sich das Strafmaß drastisch, wenn Sie die Folgen wissentlich oder absichtlich herbeigeführt haben. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor.

Wie sollte ich mich nach einer Vorladung oder Anklage verhalten? 

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Strafanzeige oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und somit eine unbewusste Selbstbelastung, welche Ihnen im eventuell bevorstehenden Prozess vorgehalten werden kann, zu vermeiden. Weiterhin sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren und mittels diesem die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Die vollumfängliche Prüfung der Akte legt offen, welche Vorwürfe der Staat gegen Sie in der Hand hat. Der Anwalt für Strafrecht kann mit diesen Informationen das Ermittlungsverfahren bzw. das Gerichtsverfahren zu Gunsten Ihres Interesses leiten, weshalb es wichtig ist, den Fachanwalt für Strafrecht frühzeitig zu kontaktieren. Außerdem entwickelt Ihr Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie und gibt Stellungnahmen in der Angelegenheit gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ab.

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