Vorladung wegen Vorwurf Versicherungsbetrug oder Versicherungsmissbrauch – Anwalt für Strafrecht

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Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. entsteht durch Betrugsfälle jährlich ein Schaden von mindestens fünf Milliarden Euro. Ein entsprechend großes Interesse haben die verschiedenen Versicherer, Betrugsfälle zu erkennen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. 

Neben erfahrenen Sachverständigen, die beispielweise dafür eingesetzt werden, die Situation vor Ort zu untersuchen, werden mittlerweile regelmäßig Softwares verwendet, die entsprechend darauf ausgerichtet sind, Fehler im System zu erkennen und Betrügereien aufzudecken. 


Dabei sind Vielen weder die Folgen ihres Handelns noch die Tatsache bewusst, dass sie sich womöglich strafbar machen. Wann begeht man also einen Versicherungsbetrug und welches Verhalten im Vorhinein an eine manipulierte Schadensmeldung bei der Versicherung kann außerdem strafbar sein? 


Wann macht man sich wegen Versicherungsbetrug strafbar?

Strafrechtlich ist der Versicherungsbetrug eine Sonderform des Betrugs. Der Betrug ist in § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter das Vermögen eines anderen schädigt, indem er seinen Gegenüber täuscht. Das Ziel des Täters muss es dabei sein, einen (rechtswidrigen) Vermögensvorteil aus beispielsweise einem vorgetäuschten Schaden zu schlagen. 


Gemünzt auf den Versicherungsbetrug täuscht der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsgeber also das Vorliegen eines Versicherungsfalls vor, um die gemeldete Schadenssumme zu erhalten. Die Versicherung erleidet dabei einen strafrechtlich relevanten finanziellen Nachteil, weil sie die Schadenssumme begleicht, ohne dass der angezeigte Schaden – überhaupt oder zumindest nicht in dieser Form – eingetreten ist.


Welche Arten von Versicherungsbetrug gibt es?

Die Fälle, bei denen ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird, können so unterschiedlich sein, wie die versicherten Lebensbereiche selbst. Statistisch gesehen drehten sich in den letzten Jahren viele Betrugsversuche um Schäden an elektronischen Geräten (insb. am Handy) und „Anpassungen“ bei Sachverhaltsschilderungen oder der Angabe der Werte der versicherten Gegenstände. 

So kann beispielsweise nicht nur das Fingieren eines Einbruchsdiebstahls, sondern auch Übertreibungen hinsichtlich dessen, was passiert ist oder entwendet wurde, strafbar sein. Strafrechtlich relevant kann auch das Verschweigen von Vorschäden sein.


Hinsichtlich Gebäudeversicherungen gehören zu den regelmäßig manipulierten Versicherungsfällen vorgetäuschte Wasserschäden und Brandstiftungen.

Insbesondere aufgrund der hohen Schadenswerte haben Versicherungen in solchen Fällen meist großes Interesse an einer genauen Sachverhaltsaufklärung und setzen Sachverständige vor Ort beispielsweise zur Untersuchung der Brandstelle ein. So können Manipulationen an einer Wasserleitung oder willentliche Inbrandsetzung nachgewiesen werden.


Welche Strafe droht für Versicherungsbetrug?

Wer einen Versicherungsbetrug begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Insbesondere in Brandfällen kann sich das Strafmaß auf von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erhöhen. Dies kann beispielsweise unter Umständen auch dann der Fall sein, wenn als Mitglied einer Bande gehandelt wurde oder die Straftat zu Zwecken der Gewerbsmäßigkeit begangen wurde.


Wieso können die Strafen für Versicherungsbetrug bei Brandstiftungen so viel höher ausfallen?

Bei Brandstiftungen kommt hinzu, dass die Betrugsstrafbarkeit womöglich durch eine noch höhere Strafe aufgrund des Inbrandsetzens selbst überlagert wird (siehe die §§ 306 ff. StGB bzgl. der Strafbarkeit gemeingefährlicher Straftaten). Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch Brände regelmäßig auch Menschen in Lebensgefahr gebracht werden. Eine Brandstiftung, die den Tod eines Menschen verursacht (§ 306e StGB), kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.


Ist Versicherungsbetrug auch strafbar, wenn die Versicherung die Summe noch nicht ausgezahlt hat?

Ja. Schon ab dem Moment, in dem die „falsche“ Schadensmeldung bei der Versicherung eingereicht wird, kann aus strafrechtlicher Sicht ein versuchter Versicherungsbetrug vorliegen. Es kommt für eine Strafbarkeit also nicht darauf an, ob der Versicherer oder eine von ihm eingesetzte Sachbearbeiterin auf die vorgetäuschte Situation hereinfällt. Schon die absichtlich fehlerhafte Anzeige kann strafbar sein. 


Wann macht man sich wegen Versicherungsmissbrauchs strafbar?

Der Versicherungsmissbrauch ist ein eigener Tatbestand, der in § 265 StGB normiert ist. Aus zeitlicher Sicht setzt die Strafbarkeit wegen Versicherungsmissbrauch vor der des Versicherungsbetrugs an. Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs ist demnach schon erfüllt, sobald die versicherte Sache beschädigt, zerstört oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt wird. Dass Kontakt zur Versicherung hergestellt wird, ist also keine Voraussetzung.


Kommt es allerdings zu einer Kontaktaufnahme, tritt der Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) automatisch an die Stelle des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB) und verdrängt diesen. Man sagt deshalb, der Versicherungsmissbrauch sei formell subsidiär. Er bestraft quasi das erweiterte Vorbereitungsstadium eines Betrugs, um einen erweiterten strafrechtlichen Schutz zu gewährleisten.


Welche Strafe droht für Versicherungsmissbrauch?

Wer einen Versicherungsmissbrauch im Sinne des § 265 StGB begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der versuchte Versicherungsmissbrauch ist strafbar.


Strafverteidigung bei Vorwurf des Versicherungsbetrugs oder Versicherungsmissbrauchs

Gerade in einem so vielschichtigen Bereich des Strafrechts wird empfohlen, sich umgehend mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen, der über die hierfür notwendige Erfahrung verfügt.

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