Vorladung, Strafbefehl, Anklage wegen Raserei oder illegalem Autorennen

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In den letzten Jahren hat die Zahl illegaler Autorennen auf öffentlichen Straßen zugenommen, was zu einer erhöhten Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer führt.

Diese Autorennen auf öffentlichen Straßen sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. 


Wie hoch ist die Strafe für die Teilnahme an illegalen Autorennen?

Wer sich dennoch an illegalen Autorennen beteiligt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben Geldstrafen und Führerscheinentzug kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. 

Zudem können die Konsequenzen eines Unfalls bei einem illegalen Autorennen weitreichend sein und zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen. In solchen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erwarten.


Wann macht man sich bei Teilnahme an einem Autorennen strafbar?

Gemäß § 315d StGB macht sich derjenige strafbar, der ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bei einem Rennen benutzt. Dabei ist es unerheblich, ob das Rennen organisiert ist oder nicht. Es müssen nicht einmal andere an diesem Rennen teilnehmen. Auch „Alleinrasern“ können hohe Strafen drohen (also das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit). 

Nach § 315d Abs.1 StGB kann man sich durch drei verschiedene Handlungen strafbar machen:


Strafe wegen Ausrichten oder Durchführen eines illegalen Autorennens

Die Strafbarkeit von Autorennen gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass eine Person im Straßenverkehr an der Organisation oder Durchführung eines illegalen Rennens beteiligt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine solche Beteiligung vor, wenn es sich bei dem Rennen um einen Wettbewerb zwischen mindestens zwei Fahrern handelt, bei dem es auch darum geht, eine erhebliche Geschwindigkeit mit einem Kraftfahrzeug im Vergleich zu einem anderen Teilnehmer zu erreichen

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass eine ausdrückliche Absprache stattgefunden hat. Ein schlüssiges Verhalten z.B. das „Mitrasen“ reicht aus, um als Beteiligter angesehen zu werden.

Der Begriff „Ausrichter" bezieht sich auf die Person, die das Rennen vorbereitet, organisiert und eigenverantwortlich umsetzt. Diese Person trägt die Verantwortung für die Planung und Durchführung des Rennens. Das „Durchführen“ bezieht sich auf die Umsetzung des Plans vor Ort. Sowohl der Ausrichter als auch die Beteiligten können strafrechtlich belangt werden.


Strafe wegen Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen 

Für eine Strafbarkeit nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB muss an einem illegalen Autorennen teilgenommen werden. 


Strafe für Raserei im Straßenverkehr

Eine Strafbarkeit nach § 315 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass Sie Ihr Auto durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit nicht angepasster Geschwindigkeit fortbewegt haben, um eine höchstmögliche, also extrem hohe Geschwindigkeit zu erreichen. 


Wann fährt man mit nicht angepasster Geschwindigkeit im Sinne der Raserei?

Damit ist nicht nur das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch das Erzielen einer relativen Höchstgeschwindigkeit je nach Fähigkeiten des Kraftfahrzeuges.

Grob verkehrswidrig handelt, wer in besonders schwerwiegender Weise Verkehrsverstoß begeht. 

Der Beschuldigte muss außerdem rücksichtslos gehandelt haben, also ohne Rücksicht auf mögliche Folgen oder auf Dritte die vorgeworfene Tat begangen haben.

Die Nr. 3 erfasst auch den Fall des sog. „Alleinrasers“, d.h. der Täter führt also im Grunde ein illegales Straßenrennen gegen sich selbst.
Klingt erst einmal komisch, ist aber möglich!

Auch die Strafbarkeit der Polizeiflucht kann unter Nr. 3 fallen. Dafür müssen nach dem Bundesgerichtshof jedoch die gleichen Voraussetzungen wie für den „Alleinraser“ vorliegen. 

Die zulässige Geschwindigkeit muss erheblich überschritten werden und die Fortbewegung muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein. Außerdem der Täter muss die Absicht haben, auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke die maximal mögliche Geschwindigkeit zu erzielen, um so vor der Polizei zu fliehen. Dabei ist es unbeachtlich, ob dem Täter tatsächlich die Flucht gelingt.


Wann ist die Strafe für Raserei und Autorennen höher?

Wer durch die Raserei oder die Teilnahme an einem illegalen Autorennen den Körper oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 315d Abs. 2 StGB).


Wie hoch ist die Strafe, wenn bei dem Autorennen jemand stirbt?

Wenn durch ein illegales Autorennen jemand stirbt, so droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.

Dabei brauchen Sie keinen Vorsatzzur Tötung eines anderen Menschen. Es reicht aus, wenn Sie durch ihre vorsätzliche Handlung des illegalen Autorennens den Tod eines anderen Menschen fahrlässig verursachen.

Im schlimmsten Fall droht Ihnen sogar eine Anklage wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wie dem Kudamm-Raser aus Berlin.


Nebenstrafen bei einer Verurteilung wegen Raserei und Autorennen

Neben der Hauptstrafe können sogenannte Nebenstrafen hinzutreten. Möglich wäre ein Fahrverbot von einem Monat bis zu sechs Monaten, eine Entziehung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und eine Beschlagnahme und Einziehung des Autos.

Auch zivilrechtliche Konsequenzen, also insbesondere Schadensersatzforderungen, können hinzutreten. 

Wenden Sie sich beim Vorwurf eines illegalen Autorennens oder der Raserei am besten an einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann für Sie eine passende Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie darüber beraten, wie Sie am besten vorgehen sollten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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