Vorsicht! Abmahnung von Frommer Legal bezüglich des Films „Vice – Der zweite Mann“

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Vice – Der zweite Mann“ ab.

Vice – Der zweite Mann (Originaltitel Vice) ist eine Filmbiografie über den ehemaligen US-amerikanischen Vizepräsidenten Dick Cheney. Der Film kam im Dezember 2018 in die US-amerikanischen und im Februar 2019 in die deutschen Kinos.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben (sog. FileSharing). Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber. Ihm gegenüber bestehe die Vermutung, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben. Insofern fordert Sie die Kanzlei dazu auf:

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

- Schadenersatz zu leisten

- außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu erstatten

Für den angeblichen FileSharing-Vorwurf an „Vice – Der zweite Mann“ verlangt Frommer Legal die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Handeln Sie nicht vorschnell, doch nehmen Sie die Abmahnung ernst und halten Sie die Fristen ein. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung! Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Lassen Sie sich hierbei von einem Fachanwalt für Urheberrecht unterstützen!

Beachten Sie: Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch für Down- und Uploads in der Haftung. Es gibt Entlastungsmöglichkeiten, die im Rahmen einer professionellen Verteidigung erörtert werden. Nehmen Sie deshalb Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahner! Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen kennen wir die Kanzlei Frommer Legal und wissen, welche Schritte zum größtmöglichen Erfolg für unseren Mandanten führen.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) die weitere Vorgehensweise mit uns zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Im Zweifel streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an um weitere Kosten für Sie zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Festpreisen tätig und das bundesweit.


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