Vorsicht: Abmahnungen wegen Verletzung an der Marke „Blue Ocean“ im Umlauf

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1. Wer mahnt was ab?

Im konkreten Fall wird im Auftrag der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH abgemahnt. Vorgeworfen wird, dass der Produktname „Blue Ocean“ für ein Parfüm im Onlinehandel verwendet wird. Da jedoch die besagte GmbH Inhaber dieser Kennzeichnung ist, stellt die Benutzung eine Markenrechtsverletzung dar. Zudem besteht auch Verwechslungsgefahr, da Produktidentität vorliegt.

2. Was verlangen die Abmahner?

Im Wesentlichen wird verlangt, dass

eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und

die Zahlung der entstandenen Kosten (1531,90 €).

Bitte handeln Sie jedoch nicht vorschnell!

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Es mag jetzt einfach klingen, aber versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Die extrem kurzen Fristen und das unverständliche Abmahnschreiben dienen nur dazu Sie zu einer vorschnellen Handlung zu bewegen. Jedoch sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen.

Bei einer Abmahnung ist es immer ratsam juristischen Beistand aufzusuchen. Dieser prüft zunächst Ihre persönliche Situation und kann verschiedene Lösungsalternativen aufzeigen. Oft empfiehlt es sich zum Beispiel die Unterlassungserklärung abzuändern (modifizieren), um nicht immens hohe Vertragsstrafen zu riskieren.

Was in Ihrem persönlichen Fall jedoch zu empfehlen ist, hängt natürlich auch von der individuellen Situation ab. Gern bin ich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht bei der Ausarbeitung der wirtschaftlich besten Lösung behilflich. Durch meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man richtig auf den Vorwurf der Markenrechtsverletzung reagiert.

4. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Sie sollten in jedem Fall die Abmahnung ernst nehmen, aber achten Sie auch auf folgende Punkte:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die verlangte Summe!
  • Unterschreiben Sie niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich unbedingt an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Marke „Blue Ocean“ erhalten haben, dann scheuen Sie sich nicht Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen.

Wir beraten Sie gerne über unsere Angebote während eines kostenlosen Erstgespräches. Dabei ist die außergerichtliche Vertretung auch zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen und das sogar bundesweit möglich.

Die Einarbeitung in Ihren individuellen Fall wird enorm erleichtert, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten. Natürlich gehen Sie mit der Übersendung Ihrer Unterlagen keinerlei Verpflichtungen ein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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