Vorsicht bei Werbeversprechen

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Wer mit Versprechungen wirbt, sollte diese auch einhalten. Der Konzern Procter & Gamble (P&G) musste im Streit mit dem Konkurrenten „Frosch“ eine Pleite einstecken. Das Unternehmen darf nun nicht mehr mit dem Slogan „hergestellt mit Ocean Plastic“ werben.

Worum geht es genau?

Rechtsanwalt Guido Kluck fasst zusammen: „P&G warb mit Ocean Plastic also Meeresplastik, aus dem ihre Spülmittelflasche hergestellt worden sein soll. Das stimmt. Zwar waren statt 10 % nur 2 % Meeresplastik enthalten – Werbeversprechen nicht erfüllt. Der Konkurrent Frosch nahm P&G deshalb auf Unterlassung in Anspruch und machte diesen Anspruch dann auch gerichtlich geltend. Daraufhin untersagte das LG Stuttgart, die Werbung sei irreführend und verstoße daher gegen das Wettbewerbsrecht.“

„Ein vergleichbares Urteil gab es bereits letztes Jahr. Da hat das OLG Stuttgart (Urt. v. 25.10.2018 – 2 U 48/18) ebenfalls über Spülmittelflaschen entschieden. Diese sollten zu 50 % aus Meeresplastik bestehen. Hier stimmte die Prozentangabe. Allerdings nicht die Herkunft des Plastiks. Es stammte nicht nur aus dem Meer, sondern auch aus Kanälen, Flussläufen und von Stränden. Daher stufte das Gericht die Werbung als irreführend gem. § 5 UWG ein.“, fügt Herr Kluck hinzu.

Werbung im Wettbewerbsrecht

Die Urteile zeigen, dass es bei Werbekampagnen so einiges zu beachten gibt. Es sollte immer nur mit nachweislich erfüllten Tatsachen geworben werden. Dabei ist vor allem § 5 UWG zu beachten, der ausdrücklich Werbung und mit unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben untersagt. Der Verbraucher soll keine geschäftlichen Entscheidungen treffen, die er andernfalls, also ohne die Werbung, nicht getroffen hätte.

Fazit

Es gibt viele Regeln, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht. Dies soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Und an diese Regeln müssen sich auch die größten Konzerne halten. Wer Meeresplastik auf seine Produkte druckt, sollte auch solches verwenden und vor allem auch in ausreichender Menge.

Bei Fragen zu Werbung und zum Wettbewerbsrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/vorsicht-bei-werbeversprechen


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