Vorsicht beim Online-Handel – Vermeiden Sie Abmahnungen (Teil 5)!

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Es gibt für Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Waren im Online-Handel anzubieten. Ungeachtet dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, sind verschiedene Angaben und damit das Gerüst des Werbeauftritts bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auf einzelne Aspekte möchten wir - nachdem wir bereits die Impressumspflichten, die erforderlichen Preisangaben, das Widerrufs- und Rückgaberecht und die Angaben zum Vertragsabschluss dargestellt hatten - nachstehend eingehen:

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgegen der teilweise vertretenen Auffassung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zwingend erforderlich. Werden keine AGB eingestellt, richtet sich die Vertragsabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit AGB verwendet werden, ist bei den AGB insbesondere darauf zu achten:

  • Deutliche Hervorhebung der AGB
  • Kunde muss die AGB vor der Bestellung zur Kenntnis nehmen
  • AGB sollten kurz, klar und in ausreichend großer Schrift formuliert sein
  • AGB müssen speicher- und druckfähig sein

Gerade ungenaue Formulierungen in AGB bieten immer wieder Anlass für Abmahnungen. So ist es beispielsweise unzulässig, dem Verbraucher die Transportgefahr aufzuerlegen. Auch werden Klauseln als unzulässig angesehen, wonach die Ware im Falle eines Sachmangels in der Originalverpackung zurück zu senden ist, wonach der Kunde verpflichtet ist, die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, wonach die Angaben von Lieferfristen nur unverbindlich seien oder in das Belieben des Unternehmers gestellt werden, um nur einige zu nennen.

6. Kennzeichnungspflichten

Bei dem Verkauf verschiedener Waren gibt es für den Unternehmer verschiedene Kennzeichnungspflichten. Dies betrifft in der Regel Textilien, Elektrogeräte, Lebens-, Heil- oder Arzneimittel, um nur einige kennzeichnungspflichtige Waren zu benennen.
Die Kennzeichnungspflichten können sich beispielsweise auf Batterien oder Akkus beziehen oder bei Textilien die Art bzw. den Gewichtsanteil der verwendeten Rohstoffe umfassen.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltungen Ihrer AGB bzw. hinsichtlich eventueller Kennzeichnungsverpflichtungen. Sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen gerne!

- Schwede -

Rechtsanwalt


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