Vorsicht vor DC Call Connect GmbH und Ümit Karaarslan mit gewerbe-scout.de

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Die DC Call Connect GmbH, Gladbacher Straße 407 A, 41460 Neuss und ihr Geschäftsführer, Ümit Karaarslan, versuchen derzeit, mit einer besonders perfiden Masche an kostenpflichtige Aufträge für das Portal gewerbe-scout.de zu gelangen. Dabei bedient sich die DC Call Connect GmbH sowohl eines Call Centers zur Durchführung sog. Cold Calls als auch eines Trickformulars. Diese Masche ist bekannt und seit einigen Jahren sehr beliebt und anscheinend auch sehr lukrativ.

Wer sind DC Call Connect GmbH und Ümit Karaarslan?

Die DC Call Connect GmbH war ursprünglich als U.K. Online Mediendienst GmbH in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Neuss eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 1. August 2018. Am 9. April 2019 wurde diese Gesellschaft in die DC Call Connect GmbH umfirmiert. Geschäftsgegenstand ist die „Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werbung, sowie Vermarktung und Vermittlung von Einträgen in Branchenbüchern.“

Das Gesellschaftsvermögen beträgt 25.000 €, Geschäftsführer ist nach wie vor der im Jahr 1979 geborene Ümit Karaarslan, der uns im Zusammenhang mit Abofallen und Branchenbuchabzocke bislang noch nicht aufgefallen ist. Dafür aber der im Jahre 1969 geborene Ibrahim Karaarslan, der Geschäftsführer der I.K. Mediendienst GmbH ist und damit ein ähnliches Geschäftsmodell betreibt. Über Ibrahim Karaarslan und die I.K. Mediendienst GmbH haben wir hier bereits berichtet:

Warnung vor der I.K. Mediendienst GmbH und firmendienst-portal.de

Zur Masche der DC Call Connect GmbH

Die Masche der DC Call Connect GmbH ist sehr beliebt und altbekannt. Alles beginnt mit einem Trickanruf zur Unzeit, einem sog. Cold Call. Als Opfer sucht sich die DC Call Connect GmbH solche Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aus, die bereits eine Werbeanzeige in einem örtlichen Printmedium veröffentlicht haben. 

In dem Anruf wird suggeriert, dass der Werbevertrag nun ausläuft und man nur jetzt – ganz schnell – die Möglichkeit habe, die Zustimmung zur Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe zu erteilen. Der Angerufene ist in diesem Moment in dem festen Glauben, dass es sich tatsächlich um den ursprünglichen Vertragspartner handelt und lässt sich auf das Gespräch ein. 

Die DC Call Connect GmbH macht dann immer weiter Druck und kündigt die Übersendung eines Formulars per Fax oder Mail an, welches dann ganz schnell unterschrieben zurückgesandt werden soll. Und schon schnappt die Abofalle zu! Das Formular ist überschrieben mit „Gewerbedienst„.

Rechnung der DC Call Connect GmbH

Die Rechnung der DC Call Connect GmbH hat es dann in sich. Es soll ein Betrag von 499 € zzgl. USt. halbjährlich gezahlt werden, wobei die Gesamtvertragslaufzeit drei Jahre beträgt. Insgesamt hat der Betroffene also einen Betrag von 3.000 € zzgl. USt. zu zahlen. Sehr viel Geld für eine quasi nicht existente Gegenleistung. Wer also meint, mit einer Zahlung der ersten Rechnung sei alles erledigt, wird sich nach einem halben Jahr wundern. 

Darüber hinaus wird nach unserer Erfahrung derjenige, der Opfer einer solchen Abofalle geworden ist, von weiteren Abofallenbetreibern angerufen. Noch schlimmer ist es, wenn eine Zahlung geleistet wurde, denn das spricht sich in der Branche offenbar herum und die nächsten Blutsauger stehe bereits vor der Tür.

gewerbe-scout.de – ein weiteres völlig nutzloses Register

Auf der Website gewerbe-scout.de heißt es:

„Die Website www.gewerbe-scout.de ist eine Plattform, (datenbankgestütztes Auskunftssystem im Internet) in der Kapitalgesellschaften, Gewerbetreibende, selbständige Dienstleister, sonstige Kaufleute, Ämter und Behörden sowie Vereine, Angaben zu ihrem Unternehmen, Institution, Vereinen usw. vornehmen können. Hier können Inserenten (Kunden) Leistungen zum Zwecke der Veröffentlichung, Vermarktung, Findung und Bekanntmachung eingetragen und erweitert. 

Für Interessierte und Nutzern stellt das Portal komfortable und umfangreiche Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Andere Bedingungen gelten nicht. Die Nutzungsbedingungen regeln lediglich die Nutzung der auf der Website von www.gewerbe-scout.de enthaltenen Informationen. Für Leistungen, die die AZ gegenüber den Inserenten (Kunden) anbietet, insbesondere die Vornahme von Eintragungen in www.gewerbe-scout.de, gelten nicht die Nutzungsbedingungen, sondern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DC Call Connect GmbH.“

Interessant ist vor allem, dass dort am Ende steht:

„Gültig ab November 2019“

Rechtsanwalt Hendrik Heymel aus Hürth bestellt sich für die DC Call Connect GmbH (Update 31.10.19)

In einem Klageverfahren, welches wir für einen Mandanten gegen die DC Call Connect GmbH führen, hat sich nun Herr Rechtsanwalt Hendrik Heymel, Grubenstraße 4, 50354 Hürth für den Gegner bestellt.

Mahnbescheide der DC Call Connect über das Amtsgericht Euskirchen

Die DC Call Connect hat beim Amtsgericht Euskirchen zahlreiche Mahnbescheide beantragt. Beim Erhalt eines solchen Mahnbescheids ist dringender Handlungsbedarf geboten, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid ergeht, aus dem ohne vorherige Sachprüfung die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Haben Sie auch einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Euskirchen erhalten? Wir beraten Sie!

Abwehr der Forderungen der DC Call Connect GmbH

Forderungen der DC Call Connect GmbH lassen sich abwehren. Als Anwalt gegen Branchenbuchabzocke und Abofallenbetreiber haben wir in den letzten Jahren eine große Zahl betroffener Unternehmen, Freiberufler und Selbständiger von den Forderungen von Abofallenbetreibern wie der DC Call Connect GmbH befreien können. 

Haben Sie auch eine Rechnung der DC Call Connect GmbH erhalten? Sprechen Sie uns gerne an, wir vertreten Sie gerne. Schnell, kompetent und bundesweit. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner auf seine Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet. Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/dc-call-connect-gmbh

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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