Vorsicht! Weitere Abmahnungen des Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) im Umlauf!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) mahnt über die Kanzlei Schröder in Kiel Urheberrechtsverletzungen ab. Dabei wird den Adressaten vorgeworfen, Lichtbilder ohne Erlaubnis des Erstellers online genutzt zu haben. Der Verband ist in diesem Fällen nicht Ersteller des Fotos, legt jedoch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Ersteller vor, aus welcher die geltend gemachten Ansprüche hergeleitet werden. Da allein der Urheber oder, wie in diesem Fall, ein ermächtigter Dritter entscheiden kann, wie und wo seine Lichtbilder genutzt werden, ist die Verwendung fremder Bilder immer mit einem hohen Risiko verbunden.

2. Was fordert der Verband?

Der Rechtsanwalt verlangt, dass die Abgemahnten Schadensersatz in Höhe von ca. 830 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 550 € zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

3. Abmahnung erhalten und jetzt?

Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Vorschnelles Handeln bringt Sie bei einer Abmahnung nicht weiter. Es ist zunächst wichtig, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten die beigefügten Schreiben ohne anwaltliche Prüfung nicht unterzeichnen oder die geforderten Beträge überweisen.

Ein Anwalt kann Ihnen im Rahmen der individuellen Prüfung Ihrer Situation in der Regel weitere Handlungsalternativen aufzeigen. So ist es beispielsweise empfehlenswert, die Unterlassungsunterklärung abzuändern (modifizieren), wenn diese zu weit gefasst ist oder Sie sich damit zu Vertragsstrafen verpflichten, deren Höhe nicht angemessen ist.

Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts kann für Sie auch die Kosten minimieren, da die Beträge von abmahnenden Kanzleien im Einzelfall viel zu hoch angesetzt sind. Gern helfen wir Ihnen dabei als Kanzlei mit einem Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz weiter. Meine Kanzlei ist seit langem auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und daher wissen wir genau, wie auf solche Vorwürfe zu reagieren ist.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

Beachten Sie unbedingt die Fristen.

Verwenden Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf.

Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen.

Suchen Sie vor Fristablauf einen Rechtsanwalt auf. (Gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht)

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes an den Lichtbildern von Mitgliedern des VSGE erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter und vertreten Sie dabei zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an und wir gehen mit Ihnen die Erfolgsaussichten durch. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten.



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