Vorsicht: weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Absenger im Umlauf!

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1. Worum geht es in diesem Rechtstipp?

In den letzten Tagen und Wochen erhalte ich auffällig viele Anfragen von Betroffenen, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung über die Rechtsanwälte Absenger im Auftrag eines eBay-Händlers (Herr Bashar Al-Rashid) erhalten haben. Auffällig ist, dass es sich bei allen diesen Anfragen um eBay-Händler gehandelt hat.

Die Abmahnungen betrafen viele wettbewerbsrechtliche „Standard-Verstöße“, wie etwa eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Verstöße gegen die Hinweisplicht zur Angabe des Links zur OS-Plattform, fehlerhafte Angaben zur Umsatzsteuer und noch Weiteres.

2. Was fordern die Absenger Rechtsanwälte?

Die Absenger Rechtsanwälte verlangen für ihren Auftraggeber, dass die Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und die Zahlung der Abmahnkosten leisten sollen. In den mir vorgelegten Fällen lagen die Anwaltskosten im Bereich von um die 1000.- €, wobei Streitwerte von 15.000.- € bzw. 20.000.- € je nach Einzelfall geltend gemacht worden sind.

Auch wenn Ihnen die Streitwerte hoch erscheinen mögen, orientieren sich die Absenger Rechtsanwälte meiner Einschätzung nach an Werten, die nicht völlig neben der Sache liegen und meiner Erfahrung nach auch von einigen Gerichten in vergleichbaren Fällen in ähnlicher Höhe festgesetzt worden sind.

Wir raten Ihnen jedoch trotz der oftmals kurzen Fristen dazu, nicht vorschnell zu unterschreiben oder gar die geforderten Abmahnkosten zu zahlen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist meiner fachlichen Einschätzung nach viel zu weit gefasst. So müssen Sie beispielsweise die von den Abmahnern in der vorgefertigten Unterlassungserklärung angegebene Vertragsstrafe in Höhe von über 5000.- € so nicht akzeptieren. Sie sollten hier unbedingt fachlichen Rat einholen, um entweder die Forderung zurückzuweisen (bei unberechtigter Abmahnung) und für den Fall, dass die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt sein sollte, zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.

3. Ich habe auch eine Abmahnung von den Absenger Rechtsanwälten im Briefkasten gefunden, was jetzt?

Sofern auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten Absenger erhalten haben sollten, dann suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt (vorzugsweise Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder IT-Recht) auf. Dieser wird Ihre Situation prüfen und mit Ihnen zusammen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihren persönlichen Fall erarbeiten.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Abmahnungen nicht immer gerechtfertigt sind. In diesem Fall genügt – wie bereits weiter oben angedeutet – eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen als unberechtigt.

Aber auch für den anderen Fall ist der Weg zum Anwalt unerlässlich. In der Regel empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung umzuformulieren (modifizieren) und auch bei den geforderten Abmahnkosten kann oftmals noch einiges herausgeholt werden.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Durch meine fast 10-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung weiß ich genau, wie man mit den abmahnenden Kanzleien verhandelt.

4. Soforthilfe bei einer Abmahnung

  • Nehmen Sie bitte keinen Kontakt zu den Absenger Rechtsanwälten auf!
  • Halten Sie sich an die Fristen!
  • Unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
  • Nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf (vorzugsweise Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz oder IT-Recht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung von den Absenger Rechtsanwälten erhalten, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Wir vertreten Sie gerne bundesweit zum günstigen Festpreis.

Rufen Sie einfach völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an, um uns Ihren persönlichen Fall zu schildern. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail zusenden könnten, damit wir uns besser in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch auf etwas Weiteres hinweisen. Sofern die Abmahnung berechtigt sein sollte, liegen Wettbewerbsverstöße in Ihrem Angebot vor. Diese Verstöße müssten vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt abgeändert werden, damit Sie in Zukunft keine Vertragsstrafe (diese liegt im Wettbewerbsrecht stets im vierstelligen Euro-Bereich) oder weitere Abmahnungen befürchten müssen.

Meine Erfahrung zeigt zudem, dass neben den abgemahnten Verstößen oft noch weitere Wettbewerbsverstöße im Einzelfall vorliegen können, die ein weiteres Abmahnrisiko bedeuten. Hier empfiehlt es sich, den Onlineshop bzw. das eBay-Angebot rechtssicher bzw. abmahnsicher zu gestalten. Zu diesem Zweck biete ich Abmahnschutzpakete zum fairen Festpreis an. Bei Interesse fragen Sie gern unverbindlich nach.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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