VW Abgasskandal 3.0 keine Verjährung beim EA 189

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Der VW-Konzern dachte fälschlicherweise, dass sich die Klagen den EA 189 Motor betreffend zum 31.12.2019 durch Verjährung erledigt hätten – zumindest bei denen die sich nicht in die Musterfeststellungsklage eingetragen haben. Das Gegenteil ist nun der Fall und dieser Meinung schließen sich immer mehr Gerichte in Deutschland an.

So auch das Landgericht Nürnberg-Fürth Az. 9 O9071/20, das in einem von der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München , geführten Verfahren die Volkswagen AG, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines VW Caddy  2.0 TDI, unter Abzug der Nutzungen, bei einer durchschnittlichen Kilometerleistung von 300.000 verurteilt hat.

Das Landgericht ist der Meinung, dass die Beklagte, wegen des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeugs, das eine unzulässige Abschaltvorrichtung enthält, aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen war.

Der Kläger hatte sich nicht in die Musterfeststellungsklage eingetragen. Aus Sicht des Landgerichts hat die Verjährung am 1.1.2017 zu laufen begonnen. Die regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist des §§ 195 BGB endete somit am 31.12.2019.

Der Kläger hatte am 20.12.2020 die Klage eingereicht die am 22.1.2021 zugestellt wurde. Die Klage konnte somit die 3-jährige Verjährungsfrist nicht mehr hemmen.

Allerdings ist das Landgericht, ebenso wie nun schon viele weitere Landgerichte und Oberlandesgerichte, der sicheren Überzeugung, dass die Klagepartei einen Anspruch aus § 852 S. 1 BGB hat.

Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubte Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe, nach den Vorschriften über die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 852 S. 2 BGB in 10 Jahren von seiner Entstehung an.

Weiterhin ist das Landgericht der Meinung, der Meinung dass die VW AG den Kaufpreis für das Fahrzeug erlangt hat, abzüglich der Händlermarge. Durch die VW AG unbestritten beträgt die Händlermarge max. 15 %. Die VW AG hat weder die von Klägerseite behauptete Händlermarge von max. 15 % noch generell den Zufluss des Kaufpreises bestritten. Somit musste es denklogisch zur Verurteilung der Volkswagen AG kommen.


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Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

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Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

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