VW-Abgasskandal „Dieselgate 2.0“: Schriftliches Gutachten soll illegale Abschaltreinrichtungen bestätigen

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Bonn hat einen Beweisbeschluss zum VW-Vierzylinder-Dieselmotor EA288 angeordnet. Ein externes Gutachten soll klären, ob das Fahrzeug über eine Software verfügt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet und nur dann ausreichend den zur Abgasreinigung benötigten Harnstoff AdBlue einspritzt.

Einmal mehr steht ein VW T6 Multivan Highline 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 im Fokus eines gerichtlichen Verfahrens. Der sogenannte Bulli war schon mehrfach in Dieselverfahren streitgegenständlich. Das Landgericht Bonn (Az.: 4 O 5/20) hat jetzt einen Beweisbeschluss angeordnet, um die Klage eines geschädigten Verbrauchers gegen die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal klären zu können.

Es soll Beweis darüber erhoben werden, ob der VW T6 Multivan Highline 2.0 TDI über eine Software verfügt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet und nur dann ausreichend den zur Abgasreinigung benötigten Harnstoff AdBlue einspritzt. „Im Straßenverkehr außerhalb des Prüfzyklus wird weniger AdBlue verwendet. Die Emissionsvorgaben für die EG-Typengenehmigung werden infolgedessen aufgrund der abweichenden Steuerung nur im Prüfzyklus eingehalten. Im normalen Fahrbetrieb – wenn der streitgegenständliche Wagen sich nicht auf dem Prüfstand befindet – wird die Abgasreinigung derart zurückgefahren, dass es zu einem erhöhten Emissionsausstoß kommt, der die europäischen Grenzwerte überschreitet“, heißt es. Die Beweiserhebung soll durch ein schriftliches Gutachten eines noch zu benennenden Sachverständigen erfolgen.

„Das folgt dem aktuellen Trend beim VW-Dieselgate 2.0 betreffend den Euro 6- Nachfolgemotor der ersten Generation des VW-Schummeldiesels des Typs EA189 bei Gericht, durch Beweisbeschlüsse weitere Informationen für die Aufklärung von unzulässigen Abgasmanipulationen zu erhalten. Neben objektiven Sachverständigen wird auch immer häufiger das Kraftfahrt-Bundesamt als deutsche Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr und verantwortlich für Typengenehmigungen und Rückrufe angerufen, um zur Klärung von Abgasmanipulationen beizutragen“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Für den Rechtsanwalt ist klar, dass dieser Bonner Beweisbeschluss einen weiteren, zielführenden Baustein im VW-Dieselgate 2.0 darstellt. Die Volkswagen AG kann sich nach einer Bejahung der Frage durch einen Sachverständigen wohl nicht mehr mit der Behauptung, es seien einfach keine illegalen Abschalteinrichtungen im EA288 verbaut, aus der Affäre ziehen. Das würde dann völlig neue Wege für geschädigte Verbraucher öffnen. Letztlich kann es als gesichert gelten, dass der VW-Vierzylinder-Dieselmotor EA288 im streitgegenständlichen VW T6 Multivan Highline 2.0 TDI mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist.“ Zum VW T6 Multivan Comfortline 2.0 TDI BlueMotion Technology (Euro 6) mit dem Schummelmotor des zweiten Generation EA288 ist ein solcher Beweisbeschluss auch unter anderem schon vom Oberlandesgericht Köln, verkündet am 21.01.2021, Az.: 18U 277/19 zum Verfahren mit Az.: 21 O 299/19 vor dem Landgericht Köln, erlassen worden. Das Oberlandesgericht Köln will dort vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan enthaltene Fahrkurven/Zykluserkennung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.

Generell gilt laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Die Gerichte stellen mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Beweisbeschlüssen wieder heraus, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird regelmäßig im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte.“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema