VW-Abgasskandal EA 288 – Gerichte sprechen Schadenersatz zu

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Sie uch wenn VW das Gegenteil behauptet – Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 lohnen sich doch. Das hat Schwering Rechtsanwälte in den vergangenen Wochen mit einer Reihe verbraucherfreundlicher Urteile bewiesen. Besonders bemerkenswert dabei: Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen lassen sich auch bei den jüngeren Modellen ab Baujahr 2017 durchsetzen.

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Abgasskandals bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird von VW hergestellt, kommt aber auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat zum Einsatz. Mit dem neuen Motor hat sich das Problem der Abgasmanipulationen jedoch nicht erledigt.

VW hätte das verständlicherweise gerne anders und weist Vorwürfe einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 zurück. Nach Darstellung des Konzerns hätten Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit diesem Motor dementsprechend auch keine Erfolgsaussichten. „Wir haben jedoch wiederholt das Gegenteil bewiesen und Schadenersatzansprüche für unsere Mandanten durchgesetzt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Nachfolgend ein Überblick über verbraucherfreundliche Urteile (noch nicht rechtskräftig), die Schwering Rechtsanwälte bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 erzielt hat:

  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.05.2021, Az.: 20 O 621/20: Der Käufer eines VW T6 California Ocean Wohnmobil mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor EA 288 hat Anspruch auf Schadenersatz. VW könne sich nicht darauf berufen, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auf dem Prüfstad eingehalten werden. Vielmehr seien die Grenzwerte auch unter normalen Betriebsbedingungben im realen Straßenverkehr einzuhalten, so das LG Stuttgart.
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.05.2021, Az.: 20 O 623/20: Der Kläger kann seinen Kaufvertrag über eine Skoda Octavia 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 rückabwickeln. Das LG Stuttgart stellte klar, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden müssen.
  • Landgericht München, Urteil vom 17.05.2021, Az.: 31 O 3080/21: Der Kläger machte Schadenersatzansprüche bei einem Audi A6, Baujahr 2017, mit der Abgasnorm Euro 6 geltend und hatte Erfolg. Das LG München kam zu der Überzeugung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Als Herstellerin des verwendeten Motors hafte VW auf Schadenersatz.
  • Landgericht München, Urteil vom 17.05.2021, Az.: 31 O 519/21: Der Kläger erhält Schadenersatz für einen VW Caddy, Baujahr 2018. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das LG München.
  • Landgericht München, Urteil vom 17.05.2021, Az.: 31 O 521/21: Das LG München spricht Schadenersatz bei einem Audi A4, Baujahr 2015, mit der Abgasnorm Euro 6 zu. Der Kläger hatte u.a. ein internes VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ vorgelegt und daraus die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung abgeleitet. VW konnte den Vorwurf nicht widerlegen.
  • Landgericht Aachen, Urteil vom 23.04.2021, Az.: 4 O 152/20: Das Landgericht Aachen kam zu der Überzeugung, dass in einem Audi Q5 2.0 TDI, Baujahr 2015, mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe schlüssig und substantiiert vorgetragen, dass in dem Motor des Typs EA 288 eine Prüfstanderkennung verbaut ist. Er habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
  • Landgericht Aachen, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 1 O 478/20: Das LG Aachen spricht dem Käufer eines VW Beetle, Baujahr 2015, mit der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz zu. In dem Fahrzeug war die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert, mit deren Hilfe die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet und dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Im realen Straßenverkehr steigen die Emissionen allerdings wieder an. Die Abgasrückführung finde in zwei unterschiedlichen Betriebsmodi statt. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Aachen.
  • Landgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2021, Az.: 12 O 294/20: Das LG Dortmund sprach dem Käufer eines Audi A4 mit der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz zu. In dem Motor sei eine Fahrkurve implementiert. Dadurch erkenne die Motorsteuerungs-Software, ob das Fahrzeug den Prüfzyklus NEFZ durchfährt. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können und nicht dargelegt, „aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt ist, wenn nicht im Zusammenhang mit einer unzulässigen Beeinflussung des Emissionsverhaltens“, so das LG Dortmund.
  • Landgericht München, Urteil vom 25.08.2020, Az.: 3 O 4218/20: Das LG München hat entschieden, dass VW Schadenersatz bei einem VW T6 Transporter Kombi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 leisten muss. In dem T6 komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters zum Einsatz. Das Thermofenster sei auch nicht ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig, so das Gericht.

„Die Urteile zeigen, dass sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. Außerdem hat mit dem OLG Naumburg inzwischen auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass auch bei dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Schwering.




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