VW-Abgasskandal: Sachverständigengutachter gegen Tochtermarke Skoda

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Das Landgericht Heidelberg hat festgelegt, dass ein Sachverständiger klären soll, ober der EA288-Dieselmotor eines Skoda Octavia 2.0 TDI im Rahmen des üblichen Prüfzyklus im Prüfstand die vorgeschriebenen Abgaswerte einhalte, diese im normalen Fahrbetrieb überschreite. Der Sachverständige soll das Fahrzeug nach Möglichkeit sowohl im Rahmen von Abgasversuchen als auch durch eine Analyse der aufgespielten Software untersuchen.

Das Landgericht Heidelberg hat im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG beschlossen (27.05.2021, Az.: 3 O 66/21), ein schriftliches Sachverständigengutachten zur Klärung wesentlichen Fragen rund um die Abgasmanipulationen an einem Skoda Octavia 2.0 TDI mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 einzuholen. Im Kern geht es um die Frage, ob der Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs so konzipiert sei, dass er lediglich im Rahmen des üblichen Prüfzyklus im Prüfstand die vorgeschriebenen – und angegebenen – Abgaswerte einhalte, während er diese im normalen Fahrbetrieb überschreite? Ebenso soll der Gutachter klären, ob diese Prüfstandserkennung durch die Kombination eines – aus technischer Sicht, insbesondere zum Schutz des Motors nicht erforderlichen – Thermofensters mit der Abgasnachbehandlung erreicht werde.

„Der Sachverständige soll das Fahrzeug nach Möglichkeit sowohl im Rahmen von Abgasversuchen als auch durch eine Analyse der aufgespielten Software untersuchen. Das ist besonders interessant. Das Gericht bittet den Sachverständigen ausdrücklich, in Absprache mit den Parteien vor Durchführung der Testung die ursprüngliche Software wieder aufspielen zu lassen. Ganz offensichtlich traut das Gericht dem Software-Update der Volkswagen AG nicht und will prüfen, welche Auswirkungen dieses hatte und welche Unterschiede bestehen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er hat den Beweisbeschluss vor dem Landgericht Heidelberg erwirkt.

Die VW-Tochtermarke Skoda ist selten Gegenstand von Dieselverfahren. Es ist aber zu erwarten, dass dies – gerade im Zusammenhang mit dem VW-Dieselgate 2.0 – zunehmen wird. Vergangenes Jahr hatte das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0 TDI mit 150 PS Schadensersatz zugesprochen. Das Besondere daran war, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern angesetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert hatte. In der Folge fiel der Schadensersatz höher aus und erreichte durch die Verzinsung annähernd den Kaufpreis. Das Landgericht Darmstadt folgte damals der allgemeinen Argumentation im Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug war mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat bekanntlich zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stickoxidausstoß erzielt wird.

Ebenso hat das Emissions-Kontroll-Institut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern extrem hohe NOx-Emissionen festgestellt: Ein untersuchter Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Das Gericht hat mit dem Beweisbeschluss einmal mehr klargestellt, dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich. „Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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