VW-Abgasskandal: Verbraucherfreundliches Urteil am OLG Köln - Schadensersatzanspruch nach Verjährung bei Gebrauchtwagen

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Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen dürfen sich über ein Urteil des OLG Köln vom 29.9.2021 (Az. 16 U 189/20) nun besonders freuen: Die Kölner Richter des 16. Zivilsenats haben sich in Ihrer Urteilsbegründung dafür ausgesprochen, geprellten Dieselkunden bei Verjährung einen alternativen Schadensersatzanspruch zuzusprechen. Es geht dabei um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Dieser kommt Verbrauchern nicht nur dann zugute, wenn Sie einen mit einer Manipulationsvorrichtung versehenen Neuwagen gekauft haben, sondern auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs!

Was bedeutet das Urteil für getäuschte Kunden?

Das bedeutet nun für Sie im Abgasskandal, dass Sie Ihren Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller selbst dann dank § 852 BGB weiterverfolgen können, auch wenn der bislang von den Gerichten häufig angewendete Schadenersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB bereits verjährt ist.

Vor diesem Urteil des OLG Köln hatten wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei für einen Mandanten bereits ebenfalls einen Schadensatzersatz gegen Volkswagen vor dem Landgericht Stade (Urteil vom 29.3.2021 – Az.: 5 O 276/20) erstritten, obwohl bereits Verjährung eingetreten war. Nach unserer damaligen Einschätzung war dies zu erwarten. Denn der Gesetzgeber will den unerlaubt gewonnenen Vermögensvorteil nicht beim Schädiger nach der Verjährung belassen, sondern gesteht dem Geschädigten einen Herausgabeanspruch gegen den Schädiger zu.

Auch andere Oberlandesgerichte vertreten dies, vergleichen Sie etwa

  • OLG Stuttgart, Urteil vom 09. März 2021 — 10 U 339/20
  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2021 — 13 U 678/20

Erneute Stärkung aller sittenwidrig getäuschten Dieselkäufer

Das Urteil stärkt Ihre Stellung als Käufer von manipulierten Fahrzeugen erheblich, sei es bezogen auf einen Diesel-PKW, Kleinbus, Van oder Wohnwagen. Ihre Rechte werden durch die genannten Urteile im doppelten Sinne verbessert:

  1. Obwohl der Kauf Ihres mangelhaften Fahrzeugs bereits viele Jahre zurückliegt, können Sie noch immer einen Schadensersatzanspruch vortragen, selbst wenn sich der Hersteller auf Verjährung beruft. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber den deliktisch handelnden Inanspruchgenommenen zeitlich länger haften lässt.
  2. Auch wenn es sich um den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Manipulationssoftware handelt, kann der Verbraucher seinen Schadensersatz trotz Verjährung weiterhin gemäß § 852 BGB weiter einklagen.

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei vertreten im Abgasskandal die Rechte der getäuschten Dieselkäufer gerichtlich sowie außergerichtlich. Wir beobachten, dass sich die Gerichte sehr stark auf die Seite Verbraucher gestellt haben. Die Rechtsprechung wird zunehmend klarer auf diesem Gebiet. Wenn auch Sie betroffen sind, können Sie sich von unserer Expertise bei der Durchsetzung Ihrer auf Zahlung gerichteten Ansprüche im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung überzeugen. Am Telefon sind wir unter 0221 6777 00 55 werktäglich erreichbar, genauso via E-Mail (kontakt@anwalt-kg.de) oder über unser Schnell-Check-Formular.



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