VW Abgasskandal: Verjährung der Schadensersatzansprüche vermeiden

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Von Abgasmanipulationen betroffene Autokäufer können sich zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Wer vom ursprünglichen VW-Abgasskandal betroffen ist, also einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motortyp EA 189 erworben hat, muss aber handeln. Am Jahresende verjähren voraussichtlich Schadensersatzansprüche gegen VW.

Damit die Forderungen der betroffenen Autokäufer nicht verjähren, sollten sie jetzt handeln. „Die Verbraucher haben drei Möglichkeiten, ihre Forderungen noch rechtzeitig geltend zu machen. Sie können sich der Musterfeststellungsanklage anschließen und sich ab sofort in das Klageregister eintragen. Sie können ihre Ansprüche individuell einklagen oder sie wenden sich an eine Gütestelle, um die Verjährung zunächst zu hemmen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für die Verbraucher sinnvoll, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und das Prozesskostenrisiko scheuen. Durch die Teilnahme an dem Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Allerdings kann es mehrere Jahre dauern, bis in dem Musterverfahren ein endgültiges Urteil gesprochen wird. Sollte das Gericht entscheiden, dass sich VW wegen der Abgasmanipulationen grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat, muss der individuelle Schadensersatzanspruch anschließend immer noch mit einer Einzelklage geltend gemacht werden. 

Die lange Verfahrensdauer ist ein erheblicher Nachteil der Musterklage. Die Einzelklage kann im Gegensatz dazu deutlich schneller zum Ziel führen, zudem lassen sich die Ansprüche besser individualisieren. Dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, zeigen inzwischen zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile quer durch die Republik. Zuletzt entschied das Landgericht Augsburg sogar mit noch nicht rechtskräftigem Urteil, dass VW keinen Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer habe. „Aufgrund der Vorzüge der Einzelklage können Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung auch die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Da die Zeit für eine Klage langsam knapp wird, kann zunächst auch ein Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle beantragt werden, um Zeit zu gewinnen. Auch dadurch wird die Verjährung gehemmt. Der Güteantrag muss spätestens am 31.12.2018 bei der Gütestelle eingegangen sein. „Für welchen Weg sich der Verbraucher auch entscheidet – es wird Zeit zu handeln, damit die Forderungen gegen VW nicht verjähren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage. 



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