VW-Dieselskandal. Musterfeststellungsklage. Vergleichsangebote werden ab dem 19.03.2020 versandt!

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Im März 2020 endet nun die erste und bislang größte Musterfeststellungsklage mit ca. 450.000 angemeldeten Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich mit der Volkswagen AG zwischenzeitlich vergleichsweise geeinigt. Die Verbraucher sollen pro Fahrzeug einen Vergleichsbetrag bezogen auf den Kaufpreis erhalten, wobei es noch zu Abzügen für Alter und Kilometerstand kommen kann. Ab 20.03. wird man hierzu mehr wissen, da dann die ersten Vergleichsangebote vorliegen sollen, die dann wiederum innerhalb eines Monats (bis 20.04.2020) anzunehmen oder abzulehnen sind

Dazu rät der Bundesverband selbst auf seiner Website:

  • Lassen Sie sich vor dem Abschluss des Vergleiches anwaltlich beraten.
  • Wählen Sie einen Anwalt, der mit Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrung hat. Die Kosten für diese Beratung übernimmt Volkswagen in Höhe von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, wenn Sie anschließend den Vergleich annehmen.
  • Die Beratung kann ab dem 20. März 2020 in Anspruch genommen werden.

All denjenigen, die kein Angebot erhalten oder aber das Angebot ablehnen, steht der Weg zu einer Individualklage ohnehin offen.

So oder so: Wenn Sie das kommende Vergleichsangebot annehmen möchten, sollten Sie sich beraten lassen. Wenn Sie das Angebot von VW nicht annehmen möchten ebenso, da dann das Risiko und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und dabei auch Fristen für eine solche Klage zu beachten sind.

Eines sollten Sie in keinem Fall tun: Das Angebot von VW ungeprüft annehmen oder hinnehmen, dass Sie kein Vergleichsangebot erhalten.

Das Team von RK-Legal steht Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung. 



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