VW-Dieselskandal: Was Sie als Kläger beim Gerichtstermin erwartet

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben die Volkswagen AG wegen des Abgasskandals auf Schadensersatz verklagt und nun steht die mündliche Verhandlung an? Häufig ordnen die Gerichte das persönliche Erscheinen der Klagepartei an. Was Sie jetzt wissen müssen, um mit einem guten Gefühl in die Verhandlung zu gehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Für die meisten ist eine Gerichtsverhandlung sehr aufregend. Vor allem, wenn es das erste Mal vor Gericht ist. Warum wurde das persönliche Erscheinen vom Gericht angeordnet? Was erwartet mich vor Ort? Wie läuft eine Gerichtsverhandlung im Zivilprozess ab? Welche Fragen wird das Gericht an mich stellen? 

Wie läuft eine Gerichtsverhandlung in den VW-Verfahren ab?

Das Gericht ruft zu Beginn die Sache namentlich auf und erläutert dann meist recht knapp, worum die Parteien streiten. Sofern das Gericht Fragen an Sie hat, werden Sie dann angehört und der Richter/die Richterin stellt Ihnen Fragen. Sofern Einzelfragen bestehen, werden diese unter den Juristen diskutiert und zum Ende teilt das Gericht in der Regel mit, wie es den Fall derzeit einschätzt. Daran kann man üblicherweise schon erkennen, ob das Gericht zur Klageabweisung tendiert oder die Ansprüche zusprechen wird. Am Ende stellen die Anwälte dann nur noch die jeweiligen Anträge und das Gericht bestimmt sodann einen sogenannten "Verkündungstermin". In diesem Termin verkündet das Gericht mündlich die Entscheidungsformel, also zum Beispiel: "Die Beklagte wird verurteilt xyz € an den Kläger zu zahlen ....". Zu diesem Termin muss niemand erneut erscheinen, da das Urteil ohnehin auch schriftlich niedergeschrieben wird und dieses dann den Anwälten formal zugestellt wird. Ihr Anwalt leitet Ihnen das ergangene Urteil dann zur Kenntnis weiter und bespricht es mit Ihnen.  

Die VW-Verfahren sind Massenverfahren, die die Gerichte regelrecht überschwemmt haben. Daher haben die Gerichte keine andere Wahl, als solche Verfahren einigermaßen zügig abzuarbeiten. Hinzu kommt, dass sich die Verfahren meistens inhaltlich nicht groß unterscheiden. Nicht selten dauern Verhandlungen in VW-Verfahren durchschnittlich daher nicht mehr als 10 bis 20 Minuten.

Welche Fragen erwarten mich während der Verhandlung?

In der Regel haben die Gerichte nicht viele Fragen an Sie. Technische Detailfragen oder gar juristische Fragen haben Sie nicht zu befürchten. Gerichte fragen eher danach, warum Sie sich dieses Auto ausgesucht haben, wann Sie allgemein von dem Diesel-Abgasskandal gehört haben und vor allem seit wann Sie Kenntnis davon haben, dass Ihr Fahrzeug konkret vom Dieselabgasskandal betroffen ist. Hintergrund hierzu ist die Frage der Verjährung. Ansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren innerhalb von drei Jahren beginnend ab Kenntnis von den Ansprüchen. Deshalb möchte das Gericht erfahren, wann Sie zum ersten Mal von dem Thema gehört haben und was Sie im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufes bereits wussten und was nicht. Ob Sie schon vor dem Fahrzeugkauf auf das Thema sensibilisiert waren. Ob dieses Thema zum Beispiel mit dem Fahrzeugverkäufer besprochen wurde.

Warum muss ich bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht persönlich anwesend sein?

Die Gründe, warum das Gericht das persönliche Erscheinen der Klagepartei anordnet sind unterschiedlich. Es gibt Richter/Richterinnen, die die Partei vorsorglich vor Ort dabei haben wollen, falls Fragen aufkommen, die die Anwälte nicht beantworten können. Etwa zu den Motiven für den Fahrzeugkauf oder ob die Klagepartei von der Gegenseite mal angeschrieben worden ist usw. Ein anderer Grund sind etwaige Vergleichsverhandlungen. Das Gesetz schreibt dem Gericht vor, nach den Möglichkeiten einer gütlichen Einigung zu fragen in der Verhandlung. Sofern eine solche in Betracht kommt, ist es zumeist erforderlich, dass Sie als Kläger/Klägerin selbst sagen können, ob ein Vergleichsvorschlag Ihrem Interesse gerecht wird oder nicht. Schlägt die Gegenseite zum Beispiel einen Betrag x als einmalige Entschädigungssumme vor, so können nur Sie Auskunft darüber geben, ob der Betrag Ihnen genügt oder nicht.    


Kostenlose Erstberatung für Betroffene

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen gerne persönlich auf, ob wir Ihnen eine Klage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen VW empfehlen und welche konkrete Schadensersatzsumme realistisch ist. Im Hinblick auf die grundsätzlich vom Schadensersatz in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung für die mit dem betroffenen Fahrzeug gefahrenen Kilometer, sollte mit der Durchsetzung etwaiger Ansprüche nicht lange gewartet werden, da die zu erwartende Schadensersatzsumme immer geringer wird.



#Dieselgate #EA288 #VW #Dieselmotor #Abgasmanipulation #Volkswagen #Dieselskandal #Anwalt #Konstanz #Bodensee #Audi #Skoda #Seat #Erfolg #Kanzlei #Schadensersatz #Schädigung #Klage #Fahrzeug #Diesel #Schummelsoftware #Abschalteinrichtung #DefeatDevice #KBA #Prozess #Vergleich #Urteil #Nutzungsentschädigung #Neuwagen #Gebrauchtwagen #Dieselskandal 2.0



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katja Werner

Beiträge zum Thema