VW Golf 7 mit Dieselmotor EA 288 geht im Abgasskandal zurück

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Das Landgericht Darmstadt hat VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einen VW Golf 7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 verurteilt (Az.: 9 O 305/18). Bei dem EA 288 handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. Der EA 288 wird wie sein Vorgänger bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. 

Die Klägerin hatte den VW Golf 1,6 Liter TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2013 als Neuwagen gekauft. In dem Motorsteuergerät des Modells ist eine sog. Fahrkurve implementiert. Dadurch wird erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gab es für das Modell zwar nicht, die Klägerin machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. Das Fahrzeug verfüge nicht nur über eine Zykluserkennung, sondern auch über eine Umschaltlogik, die dafür sorge, dass vom Prüfzyklus in einen anderen Modus geschaltet würde mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr steigt. Zudem werde ein Thermofenster verwendet, so dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturkorridor vollständig arbeite. 

Die Klage hatte Erfolg. Mit Urteil vom 24.11.2020 sprach das LG Darmstadt der Klägerin Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. 

Das Gericht geht davon aus, dass der Motor des Klägerfahrzeugs so programmiert ist, dass nicht nur der Prüfstand erkannt wird, sondern außerdem eine Abschalteinrichtung enthält, die im Prüfstand in einen anderen Modus schaltet, ähnlich wie es vom Vorgängermotor EA 189 bekannt ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 sei entsprechend auf den vorliegenden Fall anwendbar. „Der BGH hatte mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass sich VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering. 

Nicht nur das Urteil des LG Darmstadt zeigt, dass VW den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen kann. Auch eine Reihe anderer Gerichte haben inzwischen entschieden, dass bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. 

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen einschließlich der Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässig sind. „Damit sind die Chancen auf Schadenersatz auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 oder dem größeren 3-Liter-Diesemotor EA 896 bzw. EA 897 noch einmal erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Schwering.



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