VW-Daimler-Abgasskandal – nie war es so einfach, zu seinem Recht zu kommen! Der BGH droht VW

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Wie die Süddeutsche Zeitung vom 28. Juni 2018 berichtet, hat sich nun doch eine Klage eines Verbrauchers bis zum Bundesgerichtshof „durchgemogelt“.

Entscheidet nun der Bundesgerichtshof für den Verbraucher, würde dies eine neue dramatische Klagewelle für den VW-Konzern und den Daimlerkonzern bedeuten. 

Wie schon vielfach berichtet, bemühen sich die Autokonzerne, sämtliche Gerichtsverfahren im Vorfeld durch einen Vergleich zu beenden. Gerade nach dem Milliarden-Bußgeld und der Zusage von VW, sich gegenüber den Verbrauchern dementsprechend zu verhalten, hat der VW-Konzern keinerlei Argumente mehr in seinen Gerichtsverfahren. 

Es liegen derzeit tausende Zivilklagen von Autokäufern vor, die den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rücknahme des Schummel-Diesels sowie Schadensersatz fordern. Zum Ende der Verjährung häufen sich die Klagen. Niemand kennt die genaue Anzahl der Klagen. VW spricht hier von etwa 20.000 Klagen. 

Allerdings ist es mehr als bekannt, dass der VW-Konzern hier Angaben deutlich beschönigt. Sollte die nun hier vorliegende Klage beim BGH zugunsten des Käufers durchdringen und zugunsten des Käufers entschieden werden, so würde dies eine Klagewelle von unvorstellbarem Ausmaß hervorrufen.

Allerdings ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs überhaupt nicht nötig.

Dutzende von aktuellen Entscheidungen fast aller Landgerichte quer durch Deutschland zeigen, dass die verhandelnden Richter nun genug haben. Die Richter gehen von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des VW-Konzerns aus und verurteilen den VW-Konzern derzeit üblicherweise im Sinne der Verbraucher. Grundsätzlich zieht VW in jedem vorliegenden Verfahren vor den Oberlandesgerichten in Deutschland die Notbremse und bietet großzügige Vergleiche an.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher verjähren, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigter und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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