Wäsche in der Wohnung trocknen

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Grundsätzlich ist es erlaubt, in seiner Wohnung Wäsche zu waschen und sie auch dort zu trocknen. Dies gehört schließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, sodass Klauseln im Mietvertrag, die das Recht auf eine Waschmaschine verbieten oder untersagen, nichtig sind.

Wird in der Wohnung gewaschen, so ist dies nicht vertragswidrig. Mieter können eine Waschmaschine in der Küche oder im Badezimmer anbringen.

Dies gilt auch für den Fall, dass sich im Keller des Hauses ein Waschraum befindet und im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter die dort vom Vermieter bereit gestellte Waschmaschine zu nutzen haben.

Vorsicht

Das Amtsgericht Solingen teilt diese Auffassung nicht. Es ist der Ansicht, dass der Mieter, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthalte, seine Waschmaschine in der Waschküche zu installieren habe.

Neben der Waschmaschine darf in der Regel auch ein Wäschetrockner aufgestellt werden. Hierfür muss allerdings eine ordnungsgemäße Ablüftungsvorrichtung angeschlossen werden. Es genügt nicht den Anforderungen, dass man den Abluftschlauch zum Fenster heraushängt. Dies könnte zu Störungen für die Nachbarn führen, die dadurch wiederum ein Anspruch auf Mietminderung hätten.

Kann das Wäscheaufhängen verboten werden?

Ihre Alltagswäsche dürfen Sie grundsätzlich in der Wohnung aufhängen und trocknen. Dies gilt auch dann, wenn im Haus Trockenräume im Dachgeschoss oder im Keller vorhanden sind.

Vorsicht

Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung darf jedoch nicht zur Schimmelbildung führen, denn andernfalls macht der Mieter sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig und könnte nach erfolgloser Abmahnung sogar eine Kündigung erhalten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Kann mir das Wäschetrocknen auf dem Balkon verboten werden?

In der Regel gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, auch auf dem Balkon die Alltagswäsche aufzuhängen und zu trocknen. In der Hausordnung darf dies nicht verboten werden. Der Nachbar darf allerdings nicht belästigt werden, z. B. durch tropfende Kleidung.

Darf ich nachts die Waschmaschine anstellen?

Grundsätzlich kann die Wäsche gewaschen werden, wenn einem danach ist. Jedoch sollten sowohl die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten als auch die Bestimmungen zu den Ruhezeiten in der Hausordnung beachtet werden.

In der Wohnung kann die Wäsche unter Umständen auch nachts gewaschen werden, wenn dadurch andere Mieter nicht belästigt werden.


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