Waldorf Frommer Abmahnung „Die Kinder von Paris“ für Constantin Film Verleih GmbH

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Erneut liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke (Film) in Internettauschbörsen vor.

Betroffen ist der Kinofilm der Constantin Film Verleih GmbH „Die Kinder von Paris”.

Das Filmwerk soll durch Herunterladen in einer Tauschbörse anderen Benutzern zum Download angeboten worden sein.

Die Abmahnung beinhaltet eine Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung zur Zahlung von Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten von insgesamt 956 Euro.

Verhalten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen

1. Unterlassungserklärung

Eine wirksame Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus und erfüllt damit den Unterlassungsanspruch, sie besteht aus dem zu unterlassenden Verhalten und einem angemessenen Vertragsstrafversprechen für Zuwiderhandlungen.

Auch die Abgabe einer veränderten (modifizierten) Unterlassungserklärung räumt dabei die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und schützt gleichzeitig vor einem gerichtlichen Verfahren bezüglich des Unterlassungsanspruchs.

2. Streitwerte, Anwaltskosten und Schadensersatz

Die Streitwerte der Abmahnung sind Bemessungsgrundlage für die geforderten Rechtsanwaltskosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt deren Höhe bei 1,0 Geschäftsgebühr inklusive 20 Euro für Auslagen 506,00 Euro, bereits bei einer Geschäftsgebühr von 0,8 verringern sich die Rechtsanwaltsgebühren auf 408,80 Euro (Annahme einer 0,8 Geschäftsgebühr bei Filesharing Abmahnungen durch AG Elmshorn, Urteil vom 19.01.2011, Az. 49 C 57/10).

Ob die Vorschrift des § 97 a Absatz 2 UrhG Anwendung findet muss jeweils gesondert geprüft werden. Dieser Paragraf beschränkt die Anwaltskosten sogar auf maximal 100 Euro, dabei müssen jedoch folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen des § 97 a II UrhG:

  • erstmalige Abmahnung
  • einfach gelagerter Fall
  • unerhebliche Rechtsverletzung
  • außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

Für eine Annahme der Vorschrift bei Filesharing von einem Musikalbum Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 1.02.2010, Az. 30 C 2353/09-75).

Gern stehe ich im Rahmen einer Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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