Waldorf Frommer Abmahnung für Tele München Fernseh GmbH – muss ich bezahlen?

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) mahnen aktuelle Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. „Die Frau in Schwarz" im Auftrag ihrer Mandantin der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. bittorrent ab.

Das 6 Seiten umfassende Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer beinhaltet neben einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 956,00 EUR für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, die Aufforderung zur Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung. 

Was können Sie tun, müssen Sie in jedem Fall bezahlen und die geforderten Ansprüche von Waldorf Frommer vollständig erfüllen?

Zunächst sollten Sie die als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht arglos und ohne vorherige Prüfung unterschreiben, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben hilft ebenfalls zur Abgeltung des Unterlassungsanspruchs.

Bei einer Abmahnung gegen den Anschlussinhaber ist dessen Verantwortlichkeit jedoch nicht immer gegeben. So haftet der Anschlussinhaber nicht für ein ausreichend gesichertes WLAN. Der Anschlussinhaber haftet auch nicht automatisch für den Ehegatten oder seine Kinder. Daher ist zunächst der vorliegende Sachverhalt mit den Vorwürfen aus der Abmahnung zu vergleichen und danach eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Da Waldorf Frommer regelmäßig hohe Streitwerte von 10.000 EUR für die Abmahnung zugrunde legt, ergeben sich bereits hohe Anwaltskosten von 506,00 EUR.

Sollten auch Sie Fragen zu einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer und zu den Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen Forderungen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de

Internet: www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


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