Waldorf Frommer Abmahnung für Twentieth Century Fox wegen "Der große Trip - Wild"

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell für einen ihrer Auftraggeber, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Verletzung deren Rechte an dem Film "Der große Trip - Wild" durch sog. Filesharing ab.

Waldorf Frommer macht die Verletzung von Urheberrechten ihres Mandanten geltend. Durch das öffentliche Zugänglichmachen des Films "Der große Trip - Wild" in sog. Internettauschbörsen habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen und hafte auf Unterlassung und Schadensersatz. Waldorf Frommer verlangt daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 815,00 €.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Post gefunden und sind verständlicherweise total begeistert darüber, wissen aber nicht, welchem Umstand Sie diese Ehre zu verdanken haben?

Was Sie überprüfen sollten:

  • Prüfen Sie, ob der Film "Der große Trip - Wild" tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte.
  • Prüfen Sie, ob auf Ihrem Computer eine entsprechende Datei gespeichert ist.
  • Ist eine Filesharing-Software auf Ihrem Rechner installiert?
  • Können Sie rekonstruieren, wo Sie sich aufgehalten haben, als der Film über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht wurde?
  • Kommt ein Familienmitglied, Freund oder Bekannter als Täter in Betracht?
  • Erfolgt der Zugang zum Internet über ein WLAN-Netzwerk und ist dieses mit einem WPA2-Schlüssel hinreichend gesichert?

Was Sie tun und was Sie nicht tun sollten:

  • Waldorf Frommer fordert eine Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie diese nicht vorschnell. Sie kann sich sehr zu Ihrem Nachteil auswirken. Auch wenn die Gefahr eines künftigen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung gering scheinen mag, können die potentiellen finanziellen Konsequenzen verheerend sein. Dies gilt umso mehr, wenn Sie nicht wissen, wo der Hase im Pfeffer liegt, d.h. wer die Ihnen angelastete Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner ist dort nicht daran interessiert, mit Ihnen gemeinsam an einer Klärung des Sachverhalts zu arbeiten, sondern daran, Sie zu einer Zahlung zu bewegen.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist nachvollziehbar. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten Ihnen vor der Mandatierung eine außergerichtliche Vertretung zu einem angemessenen und klaren Pauschalpreis an.

Wenn Sie selbst die Rechtsverletzung nicht begangen haben und andere Personen als Täter konkret in Betracht kommen, bestehen gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zur Wehr zu setzen. Die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema zu kennen, ist unabdingbare Voraussetzung für eine effektive Verteidigung Ihrer Rechte. So kann es sich z. B. nachteilig auswirken, wenn der Anschlussinhaber behauptet, dass sämtliche in Betracht kommenden Familienmitglieder abstreiten, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Man sollte sich zunächst vielmehr darauf beschränken darzulegen, dass Dritte die konkrete Möglichkeit hatten, den Internetanschluss zum Filesharing zu nutzen. 

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Der große Trip - Wild” erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt. Das Ziel meiner Tätigkeit ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Übersenden Sie mir bitte die Abmahnung per E-Mail. Sie können mich auch gerne vorab telefonisch kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht und ich rufe schnellstmöglich zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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