Waldorf-Frommer-Abmahnung für Twentieth Century Fox wegen der Serie "Homeland" Staffel 4

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„Homeland“ ist die Geschichte über einen amerikanischen Soldaten, der nach acht Jahren Kriegsgefangenschaft im Irak befreit wird und in die Heimat zurückkehrt. Von den Medien als Held gefeiert, wird einer CIA-Agentin ein Hinweis gegeben, dass der Soldat möglicherweise einer Gehirnwäsche unterzogen und „umgedreht“ worden sei. Die Serie läuft überaus erfolgreich; bislang gibt es vier Staffeln. In den letzten Monaten wurden immer mal wieder Rechtsverletzungen durch die öffentliche Zugänglichmachung einzelner Episoden, vor allem der vierten Staffel, abgemahnt.

Waldorf Frommer wirft dem Inhaber des Internetanschlusses vor, die jeweilige Episode von „Homeland“ öffentlich über eine Filesharing-Plattform zugänglich gemacht zu haben. Viele Nutzer sind der Meinung, schon das Herunterladen einer Datei sei das Problem; tatsächlich beginnt der Ärger aber erst dann, wenn andere Nutzer ihrerseits Teile der auf dem eigenen Rechner vorrätigen Datei herunterladen. Dieser sog. „Upload“ ist der Vorgang, der urheberrechtlich für Ärger sorgt.

Die Rechteinhaber lassen durch Ermittlungsfirmen die IP-Adressen der Nutzer ermitteln, von denen Uploads bezogen werden. Dies funktioniert, vereinfacht gesagt, dergestalt, dass sich diese Firmen wie ein regulärer Nutzer in das Filesharing-Netzwerk einklinken. Zwar gab es immer wieder mal Ansätze dafür – und sogar entsprechende Gerichtsurteile! –, dass die Ermittlungsergebnisse nicht die Gewähr einer absoluten Sicherheit bieten. Dies zu beweisen oder zumindest die Korrektheit des Ermittlungsergebnisses zu erschüttern, ist gleichwohl recht schwierig. Im Regelfall kann man davon ausgehen, dass ein Gericht das Ermittlungsergebnis gelten lässt.

Waldorf Frommer macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird regelmäßig die Zahlung einer vergleichsweisen Pauschalsumme in Höhe von 469,50 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen eines Zeitraums von nur wenigen Tagen verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Homeland“ erhalten?

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die jeweilige Episode von „Homeland“ tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte. Befindet sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer? Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung zu Hause? War Ihr Computer mit dem Internet verbunden? Kommt jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und ist es mittels eines WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert?
  • Unterzeichnen Sie nicht die von Waldorf Frommer beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da sie Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann. Diese Erklärung kann als unwiderrufliches Schuldanerkenntnis gewertet werden, was weitere Verhandlungen über die Höhe der geforderten Zahlungen erschweren kann.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem möglichen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige – Ihnen zum Nachteil gereichende – Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an.

Gerade wenn Sie die fragliche Urheberrechtsverletzung nicht eigenhändig begangen haben und andere Personen, die Zugang zu Ihrem Haushalt und Ihrem Internetanschluss hatten, als Täter in Betracht kommen, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Waldorf Frommer stellt die Sachlage so dar, als würden Sie als Anschlussinhaber in jedem Fall haften – entweder als Täter oder weil sie anderen Personen den Zugriff über Ihren Internetanschluss ermöglicht haben. Dies ist so schlichtweg falsch. Sie sind je nach den Umständen des Einzelfalls nicht dazu verpflichtet, andere Personen zu überwachen oder über die erlaubten Nutzungsformen des Internets zu belehren. Dies gilt regelmäßig nur für minderjährige Kinder, die im eigenen Haushalt leben oder dann, wenn Sie positive Kenntnis davon haben, dass bereits in der Vergangenheit Ihr Internetanschluss für Filesharing genutzt wurde.

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Homeland“ erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail oder per Telefax. Noch besser und vor allem zeitsparender ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und per E-Mail oder per Fax oder auch per Post zukommen lassen. Sie können mich auch zunächst gerne telefonisch kontaktieren; die erste Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist möglich, aber nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich schnellstmöglich zurück.


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