Frommer Legal-Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder bereits eine Klage erhalten und wird Ihnen die Nutzung einer Tauschbörse (sog. Filesharing) vorgeworfen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Amonat kann auf eine langjährige Erfahrung mit Abmahnungen und Klageverfahren in diesem urheberrechtlichen Bereich zurückgreifen. In derartigen Fällen steht häufig der Vorwurf des illegalen Tausches von Musik, Filmen (Serien), Software u. ä. im Raum. Zudem werden häufig kurze Fristen gesetzt und die Abgabe von Unterlassungserklärungen sowie Schadensersatz verlangt.

In vielen Fällen werden die Abmahnungen durch hierauf spezialisierte Kanzleien ausgesprochen, beispielsweise durch

  • Frommer Legal Rechtsanwälte
  • Daniel Sebastian Rechtsanwalt
  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter 
    Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft
  • .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR

Es ist davor zu warnen, hier ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben. In einer Vielzahl der Fälle sind die beigefügten Erklärungen zu weit formuliert und bedürfen einer Anpassung an Ihren konkreten Fall, sog. modifizierte Unterlassungserklärung. In bestimmten Fallkonstellationen sollte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert werden. Auch die Zahlung der geforderten Vergleichsbeträge ist problematisch, da oftmals eine Zahlungspflicht gar nicht besteht oder die geforderten Summen deutlich überhöht sind.

Ein gänzliches Ignorieren solcher Abmahnschreiben kann gefährlich sein. Denn hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geltend gemachten Forderungen auch im Wege einer gerichtlichen Klage bzw. zunächst im Rahmen eines Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Hier ist auch das drohende Kostenrisiko in die anwaltliche Beratung einzubeziehen. Wichtig ist daher in erster Linie die anwaltliche Prüfung der Sach- und Rechtslage, um hiernach zu klären, ob überhaupt ein Anspruch gegen Sie besteht.

Gerne informieren wir Sie schnell, fachkundig und unverbindlich – auch über die exakten Kosten unserer anwaltlichen Arbeit! Im Falle einer Mandatierung im Rahmen einer außergerichtlichen Abmahnung bietet die Rechtsanwaltskanzlei Amonat ihre anwaltlichen Leistungen zu einem fairen Pauschalbetrag an. Dieser beträgt in einer Vielzahl der Fälle zwischen 250,00 Euro und 300,00 Euro, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die exakte Höhe unseres Honorars richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Rechtsfalls und wird im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Vorgesprächs erörtert.

Aufgrund unserer erfolgreichen Vorgehensweise kann in nahezu allen Fällen erreicht werden, dass Ihre Gesamtkosten inkl. der Gebühren für die eigene Rechtsberatung, unter dem Betrag liegen, der ursprünglich von der abmahnenden Kanzlei gefordert wurde. 

Beispielrechnung:

Aktueller Forderungsbetrag der Kanzlei  Frommer Legal für einen Film: 980,60 Euro

Kosten Ihrer eigenen, anwaltlichen Beratung: 250,00 Euro bis 300,00 Euro

Möglicher Einigungsbetrag mit der Gegenseite: 450,00 Euro

Ob in Ihrem Fall überhaupt ein reduziertes Einigungsangebot gemacht werden soll, hängt entscheidend von der rechtlichen Prüfung sowie der konkreten Sachlage Ihres Falls ab. Je nach Fallkonstellation ist es sinnvoll, sämtliche Ansprüche der Gegenseite zurückzuweisen.

Sind nur eingeschränkte finanzielle Mittel vorhanden (Sie sind z. B. Student, Rentner oder arbeitssuchend), erfolgt die Abrechnung nach Vorlage eines Beratungshilfescheins. In Fällen dieser Art können häufig größere Reduzierungen im Falle eines zu vereinbarenden Einigungsangebots erzielt werden. 

Von unserem fairen Pauschalhonorar umfasst ist stets das komplette außergerichtliche Servicepaket – ohne Zusatzkosten bei zeitlichem Mehraufwand:

  • Fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Rechtsanwalt Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht), insbesondere anhand des Abmahnschreibens
  • Umfassende Besprechung(en) Ihres konkreten Falles in der Kanzlei oder per Telefon. Wir können Ihnen eine deutschlandweite Beratung anbieten, da sich diese Abmahnfälle sehr gut für eine telefonische Besprechung eignen und Dokumente einfach per E-Mail ausgetauscht werden können
  • Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie, wobei – je nach Rechts- und Sachlage – eine komplette Abweisung der Zahlungsansprüche oder das Angebot eines reduzierten Vergleichsbetrages möglich sind
  • Übernahme des kompletten Schriftverkehrs mit der Gegenseite inkl. der oftmals erforderlichen Neuformulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Einzelfallorientierte Beratung durch Rechtsanwalt Amonat persönlich und Gewährleistung einer schnellen anwaltlichen Erreichbarkeit bei Rückfragen

Unser Anspruch ist auch hier, dass gemeinsam mit dem Mandanten die bestmögliche Lösung erarbeitet wird, wobei am Ende keine Ihrer Fragen offenbleiben sollte. Die Besprechung Ihres Falles erfolgt daher sehr ausführlich. Notieren Sie sich gerne Ihre Fragen und wir erörtern und klären diese im Rahmen der Beratung. Selbstverständlich richten wir uns nach Ihren Terminwünschen, auf Wunsch auch am Abend oder am Wochenende und natürlich gerne auch in englischer Sprache.

Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung des Herrn Rechtsanwalt Amonat aus vielen Hunderten von Tauschbörsen-Fällen. Darüber hinaus hat die Rechtsanwaltskanzlei Amonat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klageverfahren für ihre Mandanten erfolgreich abgeschlossen.

Wir verfügen über Bürostandorte in der Medienstadt Düsseldorf und der Ruhrmetropole Essen. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie diese gerne unverbindlich an unsere Kanzlei per E-Mail senden oder faxen. Wir melden uns zeitnah für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung und besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen sowie mögliche Kosten.

Herzlichst,

Ihr Rechtsanwalt Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)

www.ra-amonat.de


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