Waldorf-Frommer-Klage: Familienvater gewinnt vor dem Amtsgericht Potsdam
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Geld sparen mit einer sauberen anwaltlichen Verteidigung
Waldorf Frommer aus München, die größte Abmahnkanzlei Deutschlands, hat hier für ihre Mandantin, die Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, zunächst außergerichtlich Ansprüche wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht. Konkret soll der Internet-Anschlussinhaber einen Film illegal im Internet zum Tausch angeboten haben. Daher wurde er zunächst mit einem außergerichtlichen Schreiben abgemahnt.
Forderungen in der außergerichtlichen Waldorf Frommer Abmahnung
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Schadenersatz
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Waldorf Frommer Klage
Da der abgemahnte Familienvater trotz mehrfacher Aufforderungen keinerlei Zahlungen geleistet hat, sah man sich auf Abmahnseite dazu gezwungen, vor dem Amtsgericht in Potsdam eine Zahlungsklage gegen den Internet-Anschlussinhaber zu erheben.
Im Ergebnis hat das Amtsgericht Potsdam mangels Beweisen die Klage abgewiesen (AG Potsdam, Urteil vom 25.10.2019 , Az. 24 C 352/18). Der beklagte Familienvater hat also vor Gericht gewonnen. Er musste keinerlei Zahlungen an Waldorf Frommer & Co. leisten. Selbst die Kosten des Rechtsstreites übernimmt die Filmproduzentin Tele München.
Mit Baumeister Rosing zum Erfolg!
Verunsichert durch die zugestellte Klageschrift kontaktierte uns der beklagte Familienvater für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Aufgrund der darin gewonnenen Erkenntnisse konnte dem Beklagten schnell eine Verteidigungsstrategie aufgezeigt werden, so dass er sich entschloss, sich mit uns an seiner Seite gegen die Klage zu wehren und das mit Erfolg!
Zum Tatzeitpunkt war der Beklagte nachweislich nicht vor Ort (Dienstreise) und konnte somit den Down- bzw. Upload nicht persönlich verursacht haben.
Zudem leben seine Ehefrau und Kinder im selben Haushalt. Die Klägerin konnte die behauptete Täterschaft des Familienvaters somit nicht untermauern. Im Ergebnis war der Beklagte von dem Vorwurf des Filesharings freizusprechen!
Für den beklagten Internetanschluss-Inhaber konnte so ein Forderungsbetrag von über 1.200 Euro erfolgreich abgewehrt werden. Weiterhin hatte die Klägerin aufgrund der Klageabweisung alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, d.h. auch die anwaltlichen Kosten für unsere Inanspruchnahme.
Daher unser Rat: Nicht einschüchtern lassen, wehren Sie sich!
Unser Team von Baumeister Rosing steht Ihnen täglich für eine telefonische und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation zu Verfügung. Wir vertreten Sie bundesweit! Greifen Sie zum Hörer oder besuchen Sie uns auf www.baumeister-rosing.de
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
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