Waldorf Frommer mahnt weiter ab – aktuell: „Bridge of Spies“ (Film)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox werden durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Abmahnungen verschickt. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. So soll der Film „Bridge of Spies“ anderen mittels illegalem Filesharing auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht worden sein.

2. Was verlangen die Abmahner?

Im Wesentlichen sollen die Abgemahnten eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und einen Betrag in Höhe von 915 € bezahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem berechneten Schadensersatz und den Kosten für die Rechtsanwälte.

Unser ausdrücklicher Rat: Machen Sie nicht, was von Ihnen verlangt wird!

3. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?

Zunächst ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Natürlich klingt das einfach angesichts der Tatsache, dass Sie gerade Post vom Anwalt in Ihrem Briefkasten gefunden haben, aber unüberlegtes Handeln bringt in diesem Fall gar nichts. Sie machen sich wahrscheinlich auch Sorgen aufgrund der sehr kurz angesetzten Fristen, jedoch werden die Fristen bewusst knapp gewählt, da sich die abmahnenden Kanzleien so eine hohe Rücklaufquote an unterschriebenen Unterlassungserklärungen erhoffen.

Wir würden Ihnen aber raten einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, da nicht jede Abmahnung auch gerechtfertigt ist. Teilweise werden unberechtigte Abmahnungen verschickt und in diesem Fall ist es völlig ausreichend die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen.

Selbst im Fall einer gerechtfertigten Abmahnung besteht immer noch Handlungsspielraum. So können etwa die geforderten Beträge deutlich gesenkt werden und auch das Ändern (Modifizieren) der Unterlassungserklärung ist stets zu empfehlen.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch meine jahrelange Spezialisierung auf Abmahnungsabwehr und der damit verbundenen Erfahrung weiß ich genau, wie man mit Waldorf Frommer verhandelt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie die vorgegebenen Fristen bitte unbedingt ein!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Bridge of Spies“ erhalten haben, dann nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf. Als spezialisierte Kanzlei können wir die für Sie wirtschaftlich beste Lösung finden.

Denn unser oberstes Ziel lautet: Kein Geld für die Abmahner!

Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch können wir gerne das weitere Vorgehen besprechen. Fragen Sie auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen, die selbstverständlich auch für die bundesweite Vertretung gelten.

Sie würden uns sehr entgegen kommen, wenn wir vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zugesandt bekommen, da wir uns so optimal in Ihre persönliche Situation einarbeiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema