Wann gefährdet die Abmahnung den Job?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manch ein Arbeitnehmer schläft kaum vor Sorge um sein Arbeitsverhältnis, wenn eine Abmahnung in der Personalakte landet. Ob und wann diese Sorge berechtigt ist, klärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Die Abmahnung kann einem nur solange gefährlich werden, wie sie in der Personalakte liegt, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Abmahnung nach einer bestimmten Zeit aus der Personalakte zu entfernen. Ist die Abmahnung nicht mehr in der Akte, kann der Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht mehr darauf stützen.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Das hängt davon ab, wie schwer der Pflichtverstoß wiegt, ob es sich um einen leichten Pflichtverstoß handelt, oder um eine schwere arbeitsvertragliche Verfehlung. Ein Beispiel für einen leichten Verstoß ist das Zuspätkommen um wenige Minuten. Die Abmahnung, die man dafür kassiert, darf in der Regel höchstens ein Jahr in der Akte bleiben. Hat der Arbeitgeber die Abmahnung wegen eines Diebstahls, eines Arbeitszeitbetrugs oder einer sexuellen Belästigung erteilt, wird sie regelmäßig viele Jahre in der Personalakte bleiben.

Welche Abmahnung ist riskant für das Arbeitsverhältnis, welche nicht?

Die Abmahnung kann nur dann gefährlich für den Job werden, wenn sie auf einer Verfehlung beruht, für die man verhaltensbedingt gekündigt werden kann, wenn man sie – die Verfehlung – wiederholt. Hat man die Abmahnung beispielsweise erhalten, weil man den Arbeitsplatz bereits um 17:30 verlassen hat, obwohl man für den Tag im Arbeitszeitnachweis 18:00 eingetragen hat, gefährdet das den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Passiert dieser Pflichtverstoß dem Arbeitnehmer nochmal, kann er dafür die verhaltensbedingte Kündigung bekommen.

Eher harmlos sind Abmahnungen wegen kleinerer Verfehlungen, die der Arbeitnehmer beispielsweise erhalten kann, wenn er 2 Minuten zu spät am Arbeitsplatz erscheint. Auch wenn er dann erneut 2 Minuten zu spät kommt, reicht das für eine verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig nicht aus. Allerdings: Hat man bereits drei Abmahnungen deswegen in der Personalakte, könnte die vierte das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

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