Wann ist ein Neuwagen fabrikneu ?

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Wann ein Neuwagen fabrikneu ist wird von der Rechtsprechung nicht  einheitlich beurteilt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat Urteil vom 16.08.2016 (Az.: 28 U 140/15) taggenau bestimmt.

Ein Fahrzeug ist demnach fabrikneu, wenn es aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und nach der Herstellung keine erheblichen Beschädigungen eingetreten sind und wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Mit dem Urteil steht es im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom  15. Oktober 2003 (Az: VIII ZR 227/02). Der Kunde erwirbt demzufolge auch bei solchen "Tageszulassungen" ein fabrikneues Fahrzeug.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat demgegenüber die 12-Monatsfrist auch bei Überschreiten um zwei Tage als eingehalten angesehen. Nach Ansicht des Frankfurter Zivilsenats handele es sich bei dem vom BGH angegebenen Zeitraum nicht um eine taggenau einzuhaltende, starre Ausschlussfrist (OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 03.08.2022, Az.: 5 U 84/20).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsrecht, insbesondere Kaufrecht spezialisiert. Eine kostenfreie Ersteinschätzung ist möglich.

Alterungsprozesse laufen nach dem Oberlandesgericht Frankfurt schleichend ab. Daher sei nicht davon auszugehen, dass nach der Verkehrsanschauung in der Bewertung des Wertes des Fahrzeugs nach Ablauf der zusätzlichen zwei Tage ein wesentlicher Unterschied gemacht werde (OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 03.08.2022, Az.: 5 U 84/20).


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