Wann ist eine Befristung unwirksam?

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Fest steht: Die meisten Arbeitnehmer ziehen einen unbefristeten Arbeitsvertrag einer Befristung vor. Ich erkläre dir, wann du eine Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln kannst.


Sachgrundlose Befristung für länger als zwei Jahre

Es gibt Befristungen mit und ohne Sachgrund. Gründe wie Probezeit oder größere Auftragslagen verhelfen dem Arbeitgeber zu mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Befristungen. Die Dauer einer Befristung mit Sachgrund ist nicht auf eine bestimmte Höchstgrenze limitiert. 

Bei einer sachgrundlosen Befristung hat der Arbeitgeber keinen gesetzlich anerkannten Grund für die zeitliche Begrenzung. In diesem Fall darf die Befristung maximal zwei Jahre betragen. 

Ausnahmen bestätigten jedoch die Regel. Start-ups genießen beispielsweise nach ihrer Gründung Befristungsprivilegien und auch bei älteren Arbeitnehmern, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, ist ein längerer Befristungszeitraum als zwei Jahre erlaubt.

Überschreitet der Arbeitgeber die gesetzliche Höchstdauer, hast du Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. 


Sachgrundlose befristete Anstellung eines ehemaligen Arbeitnehmers 

Eine sachgrundlose Befristung ist auch dann unwirksam, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei demselben Unternehmen – befristet oder unbefristet – gearbeitet hat. Das gilt allerdings nicht, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist. 


Wiederholter Abschluss befristeter Verträge 

Ein Arbeitnehmer wird jahrelang von demselben Arbeitgeber befristet angestellt – eine sog. Kettenbefristung. Im Grunde ist das möglich, sofern der Arbeitgeber die neuen Befristungen jeweils sachlich begründen kann. Ab einem gewissen Punkt ist eine Kettenbefristung allerdings rechtsmissbräuchlich und in der Folge unwirksam. 

Tendenziell ist die Grenze erreicht, wenn der Mitarbeiter schon mindestens acht Jahre im Unternehmen beschäftigt ist oder die Anzahl der Befristungen gegenüber demselben Arbeitnehmer fünf übersteigt. 

Kommen weitere Umstände hinzu, wie z.B. eine dauerhafte Anstellungsmöglichkeit, stehen die Chancen für eine missbräuchliche Befristung gut. Du kannst dann deine unbefristete Anstellung verlangen. 


Mündlich vereinbarte Befristung

Du hast als Arbeitnehmer Glück, wenn du die Befristung mit deinem Arbeitgeber nur mündlich vereinbart hast. Während die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag an sich auch mündlich schließen dürfen, müssen sie dessen Befristung schriftlich festhalten. Ihr müsst die Befristungsvereinbarung also altmodisch zu Papier bringen und beide unterzeichnen. Alternativ könnt ihr auch zur qualifiziert elektronischen Signatur greifen, die insbesondere unter Arbeitnehmern aber nicht verbreitet ist. 

Übergehen die Parteien die Schriftform, ist die Befristung nicht wirksam. Eine formgerechte Befristung ist dann auch nicht mehr nachträglich möglich.


Weiterbeschäftigung nach abgelaufener Befristung 

Ein banal klingender Weg, um der Befristung ein Ende zu setzen: Arbeitet der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung für seinen Arbeitgeber weiter, wandelt sich dessen Arbeitsvertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um. Es reicht aus, dass er schlicht weiter seinen Arbeitsalltag antritt. Der Arbeitgeber muss der Weiterbeschäftigung unverzüglich widersprechen, also innerhalb weniger Tage. Ansonsten kommt es zu der stillen Vertragsverlängerung. 


Unwirksame Befristung – Was sind nun die Folgen? 

Ist die Befristung aus einem der genannten Gründe unwirksam, tritt an die Stelle des befristeten Vertrags stets ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. 

Aber Vorsicht: Das solltest du so schnell wie möglich gerichtlich feststellen lassen. Dir bleiben nach dem vertraglich bestimmten Ausstiegsdatum nur drei Wochen, um eine sog. Entfristungsklage zu erheben. Wenn du über dieses Datum hinaus arbeitest, beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schriftlich für beendet erklärt. Bleibst du untätig, geht dir dein unbefristetes Arbeitsverhältnis verloren.

Wenn du hingegen rechtzeitig Klage einreichst, gilt dein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Außerdem genießen die Arbeitnehmer jetzt ausgiebigen Kündigungsschutz, sofern sie schon sechs Monate und nicht in einem Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt sind. 

Der Arbeitgeber hat nun die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten, die regelmäßig mehrere Monate betragen. Als Arbeitnehmer kannst du ordentlich kündigen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 

In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich als Anwältin für Arbeitsrecht gerne zur Befristung und Entfristung deines Arbeitsvertrags. So können wir gemeinsam das Beste für Dich rausholen. 

Foto(s): Victor Strasse

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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