Wann muss ein Influencer Steuern ans Finanzamt zahlen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Influencer, Creator, Blogger, Youtuber, Podcaster und andere Personen, die in der Online-Öffentlichkeit auftreten, bilden in unserem Alltag eine stetig größer werdende Gruppe. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie Steuerpflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt haben. Wer keinen Anwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater hat, erfährt davon oft schmerzlich erst dann, wenn ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder die Steuerfahndung plötzlich vor Tür steht.

Wann bin ich ein Influencer?

Der "Influencer" ist - wie häufig auch ein Creator, ein Blogger, ein Youtuber oder ein Podcaster - eine Person, die Werbebotschaften zu Produkten, Marken oder sonstigen Leistungen über verschiedene Kommunikationskanäle (YouTube, Facebook, TikTok, Instagram, Pinterest, LinkedIn, Google u. a.) im Internet verbreitet. Dabei veröffentlichen sie an ihre Follower oder zufällig interessierte Internet-Nutzer Texte, Fotos und Videos, auch Posts bzw. Postings, Storys oder Reels genannt. Influencer sind also Teil des Marketings eines Unternehmens, sie betreiben Werbung für Dritte. Einige von Ihnen werben aber auch für sich selbst.

Zu den verschiedenen Arten von Influencern habe ich im Steueranwaltsmagazin eine Auflistung zusammengestellt.

Ab wann ist ein Influencer steuerpflichtig?

Die Tätigkeit des Influencers wird in dem Moment steuerpflichtig, in dem er Einnahmen hat und damit

a) Gewinne erzielt oder

b) beabsichtigt, Gewinne zu erzielen = Gewinnerzielungsabsicht.

Gewinne entstehen natürlich erst, wenn die Einnahmen die tätigkeitsbezogenen Ausgaben, zum Beispiel für Video- und Computertechnik, übersteigen. Diese Gewinne müssen nicht unbedingt Bargeld sein. Auch wenn als Gegenleistung für die Tätigkeit von Influencern zum Beispiel die dauerhafte Überlassung von beworbenen Produkten - sogenannten Sachleistungen - erfolgt, sind diese als geldwerte Vorteile steuerlich relevant.

Wie erzielt der Influencer steuerpflichtige Einnahmen?

Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle, mit denen Influencer Einnahmen generieren können. Häufig findet dies über das sogenannte Affiliate-Marketing statt. Hierbei wird ein Internet-Nutzer über einen individuell codierten Affiliate-Link auf eine bestimmte Internetseite mit Produkten oder Dienstleistungen des werbenden Partners des Influencers geleitet. Der Influencer als Affiliate kann - je nach Vereinbarung mit dem Partner - eine Vergütung erhalten zum Beispiel für

  1. die Weiterleitung auf die Internetseite des Anbieters = "Pay per Click",
  2. dafür, dass über die Weiterleitung hinaus der Anbieter auch tatsächlich einen Umsatz erzielt = "Pay per Sale", oder
  3. die Vornahme einer bestimmten Handlung durch den weitergeleiteten Internet-Nutzer, zum Beispiel die Anmeldung zu einem Newsletter = "Pay per Lead".

In vielen Fällen, insbesondere bei in der Online-Welt noch unbekannten Influencern, erfolgt die Vergütung durch die Überlassung der beworbenen Produktproben oder durch andere Vergünstigungen, wie zum Beispiel die kostenlose Gewährung bestimmter Leistungen des Partners, von Rabatten oder anderen geldwerten Vorteilen.

Umfassende Informationen zu den verschiedenartigen Einnahmen von Influencern erhalten Sie im Steueranwaltsmagazin.

Welche Steuern muss ein Influencer zahlen?

Hat ein Influencer Gewinnerzielungsabsicht oder erzielt er sogar schon Einnahmen, muss er seine Tätigkeit bei dem für ihn zuständigen Finanzamt anmelden, und zwar frühestmöglich. Ein Influencer kann neben ertragsteuerlichen Pflichten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) auch verpflichtet sein, Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer abzuführen.

Vereinnahmte Umsatzsteuer muss über unterjährige Umsatzsteuer-Voranmeldungen unverzüglich an das Finanzamt abgeführt werden, ansonsten droht Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung. Das gilt leider auch für den Fall, dass ein Influencer nur Sachleistungen für seine werbende Tätigkeit erhält. Bei Sachleistungen kann es in bestimmten Fällen sogar sein, dass der Influencer die darauf entfallende Umsatzsteuer aus eigenen Barmitteln bezahlen muss. Als sogenannter Kleinunternehmer kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Spätestens nach Ablauf des Jahres, in dem der Influencer aus seiner Tätigkeit eine Gewinn erwirtschaftet hat, muss er diesen in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Viele Influencer unterliegen auch der Gewerbesteuerpflicht, sodass sie zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Darüber hinaus könnten auch andere Abgaben fällig werden.

Zahlreiche Tipps zu den unterschiedlichen Abgabenverpflichtungen von Influencern sind im Steueranwaltsmagazin dargelegt. 

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Möglichkeiten, als Influencer tätig zu sein, sind heutzutage vielfältig und für jedermann vorhanden. Wenn man sich dafür entscheidet, mit Internet-Marketing Gewinne zu erzielen, sollte man unbedingt die daraus resultierenden Steuerpflichten beachten. Das Internet bietet zur Steuerpflicht von Influencern unzählige Informationen, die jedoch im Einzelfall eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Steuerrecht nicht ersetzen. Wer auf fachlich kompetente Beratung verzichtet, riskiert ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, hohe Steuernachzahlungen, Verspätungszuschläge, Zinsen und Säumniszuschläge.

Gern berate ich Sie zu diesem Thema, kontaktieren Sie mich:

Dr. Frank Rozanski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwaltskanzlei Dr. Rozanski
https://dr-rozanski.de

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