Warnung vor „Branchenheld“ der Fahl, Meihöfer & Neu GbR aus Bünde

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„Branchenheld“ nennt sich die Abofalle der Fahl, Meihöfer & Neu GbR, Wasserbreite 57, 32257 Bünde. Wie unzählige weitere Unternehmen bedient sich auch die Fahl, Meihöfer & Neu GbR der sehr beliebten Anrufmasche, die in den letzten Jahren unzählige Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmer in Deutschland in Atem gehalten hat. 

Aufgrund ihrer Wirksamkeit findet diese Vorgehensweise immer neue Nachahmer.

„Branchenheld“ mit Cold Calls

Branchenheld lässt unzählige unerlaubte Werbeanrufe (sogenannte Cold Calls) durchführen. Nach unseren Erfahrungen werden dabei Callcenter beauftragt, entsprechende Listen abzutelefonieren und dann einen vorgefertigten Text vorzutragen. 

Dabei handelt es sich um eine Legende, damit das Vertrauen des Angerufenen geweckt wird. Mandanten berichten uns, dass behauptet wird, man sei von Google oder es gehe um den Google-Eintrag. Manchmal wird auch behauptet, dass ein bereits bestehender kostenloser Vertrag nunmehr kostenpflichtig geworden sei. 

Ziel dieses Anrufs ist es, den Anschein zu erwecken, dass bereits eine geschäftliche Verbindung besteht. Hat der Anrufer also das Vertrauen entsprechend geweckt, erfolgt meist ein zweiter Anruf, in welchem lediglich Daten abgefragt werden und ein entsprechender Vertragsschluss bestätigt werden soll. 

Hierbei wird durch geschicktes Fragen versucht, dem Angerufenen möglichst viele Ja-Antworten abzuringen. Dieses Gespräch wird dann auf Band aufgezeichnet, um anschließend Druck bei der Forderungsbeitreibung auszuüben. Die Masche beschreibt Branchenheld in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst wie folgt:

„Vertragsschluss

Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich, per Eintragung auf Branchenheld.de, oder telefonisch. 

Bei telefonischer Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.“

Betreiber ist die Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Es kommt selten vor, dass eine GbR wie hier die Fahl, Meihöfer & Neu GbR offen als Betreiber einer solchen Seite auftritt. Gesellschafter der Fahl, Meihöfer & Neu GbR sind die Herren Jonny Fahl, Andre Meihöfer und Lennard Neu. 

Alle drei Gesellschafter sind auch Geschäftsführer der FMN Personal GmbH, die am gleichen Geschäftssitz wie Branchenheld ansässig ist. Ansonsten sind uns die Gesellschafter der Fahl, Meihöfer & Neu GbR im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht zur Kenntnis gelangt.

Branchenheld.de – ein weiteres unmaßgebliches Register 

Wie viele andere Branchenbuchbetreiber hat auch die Fahl, Meihöfer & Neu GbR ein Register unter Branchenheld.de errichtet. Unserer Meinung nach ist dieses Register jedoch völlig unmaßgeblich im Vergleich zu Registern von großen und zumeist kostenlosen Branchenbüchern. 

Sucht man beispielsweise nach einem Rechtsanwalt in 80539 München (also in der Innenstadt) findet man keinen einzigen Treffer. Das verwundert sehr vor dem Hintergrund, dass es dort eine Vielzahl von Rechtsanwälten gibt. Dieser Umstand widerspricht der Eigendarstellung von Branchenheld wie sie auf ihrer Website hervorgehoben wird Dort heißt es nämlich:

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Rechnung und Mahnung der Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Hat man telefonisch die erwarteten anderen Antworten gegeben, erhält man als neuer Branchenheld unmittelbar eine Rechnung der Fahl, Meihöfer & Neu GbR. Den meisten Betroffenen wird dann erst bewusst, dass sie in eine Abofalle getappt sind. 

Leider sind viel zu viele Rechnungsempfänger versucht, die Rechnung ungeprüft zu bezahlen. Das ist der Grund dafür, warum sich diese Geschäftsmodelle seit vielen Jahren so erfolgreich halten. Wird auf die Rechnung keine Zahlung geleistet, erfolgt eine entsprechende Mahnung. 

Erfahrungsgemäß werden dann zur weiteren Eskalation Inkassounternehmen zur Forderungsbeitreibung eingeschaltet.

Vorsicht vor der Verlängerungsfalle

Zahlt ein Betroffener, um die Sache „vom Tisch“ zu haben, droht ihm die Verlängerungsfalle. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Branchenheld heißt es:

„Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Die Mindestlaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung 12, 24 oder 36 Monate, soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate zum bei Auftragsannahme angegebenen Grundpreis des Leistungspaketes, wenn er nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. 

Es gilt das Datum des Poststempels. Preisnachlässe finden bei der Laufzeitverlängerung keine Anwendung. Branchenheld.de ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Wichtige Gründe können zum Beispiel die Geschäftsaufgabe des Kunden, oder Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen sein.“

Zahlt man einmal, zahlt man immer

Unsere Erfahrungen werden in der Branche die Daten von zahlungswilligen Betroffenen gerne weitergegeben. Leistet man also eine Zahlung, kann man sicher sein, dass das Telefon nicht mehr stillsteht und weitere Trittbrettfahrer versuchen, entsprechende Verträge zu ergattern. Aus diesem Grund sollte man genau prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.

Abwehr der Forderungen von Branchenheld der Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Wie bei jeder Rechnung sollte stets überprüft werden, wie ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist und ob die Forderung, die erhoben wird, tatsächlich berechtigt ist. Kommt ein Vertrag nach dem oben geschilderten Sachverhalt zustande, bestehen erhebliche Zweifel an dessen Rechtsgültigkeit. Jedenfalls bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, die ein Loslösen von einem solchen Vertrag möglich machen. 

An dieser Stelle sei grundsätzlich empfohlen, möglichst frühzeitig gegen diese Forderung vorzugehen und nicht erst die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder gar rechtliche bzw. gerichtliche Schritte abzuwarten. 

Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallen wie Branchenheld vertreten und konnten hierbei fast immer erreichen, dass unsere Mandanten keinerlei Zahlungen an solche Unternehmen leisten mussten. 

Haben sie auch eine Rechnung der Fahl, Meihöfer & Neu GbR erhalten und möchten kein Branchenheld mehr sein? Gerne prüfen wir für Sie die Abwehrmöglichkeiten.

Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/branchenheld-buende

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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