Auch weiterhin: Abovertrag nach Werbeanruf: Branchenheld .de – Fahl, Meihöfer & Neu GbR

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Teures Abo nach Werbeanruf:  Branchenheld.de (Fahl, Meihöfer & Neu GbR)

Zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten derzeit Werbeanrufe. Sodann sehen Sie sich hohen Rechnungen der Firma Fahl, Meihöfer & Neu GbR ausgesetzt, welche das Onlineregister branchenheld.de betreiben.

Wie gerät man in das ungewollte Abo?

Betroffene berichten uns, dass sie davon ausgegangen seien mit einem Mitarbeiter von google zu telefonieren bzw. dass zumindest eine Kooperation mit google bestünde. Es ginge um einen online Firmeneintrag/ Firmenwerbung. 

Das Telefonat wird dabei mitgeschnitten. 

Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden.

Ausweislich der Seite branchenheld.de stehen dort unterschiedliche Verträge zur Firmenregistrierung zur Verfügung, z. B. 12 Monate für 349,- Euro oder 36 Monate für 698,- Euro.

Betroffene erhalten nun eine Rechnung von der Fahl, Meihöfer & Neu GbR für die Eintragung auf branchenheld.de. Zahlt man diese Rechnung nicht, so wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet. 


UPDATE 04.03.2021:

In einer uns aktuell vorliegenden Rechnung werden für 12 Monate 599,- Euro fällig, wobei ein Neukundenrabatt von 150,- Euro gewährt wird. 

Zudem heißt es nun: "Wie vereinbart verlängert sich dieser Vertrag nicht automatisch. Es bedarf somit keiner Kündigung Ihrerseits"


Unser Rat

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern. Zudem verlängert sich der Vertrag ausweislich der AGB automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Es handelt sich somit um einen Abovertrag und es wird nicht bei der einmaligen Rechnung bleiben. In einigen Fällen erscheint uns auch die Handhabe hinsichtlich der Vertragsverlängerung bzw. der Akzeptanz der von unseren Mandanten ausgesprochenen Kündigung durchaus fragwürdig. Wir empfehlen bereits an dieser Stelle die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes.


Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Es bestehen bereits erhebliche Zweifel an einem wirksamen Zustandekommen des  Vertrages. Dies müsste die GmbH z. B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen. 

Zudem gilt es zu prüfen, ob sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die GmbH zustehen, welcher die GmbH bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich durch Kündigung oder Anfechtung von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen und derartige Verträge erfolgreich anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: März 2021



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