Warnung vor Regionaler Firmenverlag Dörflistraße Zürich

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Ein Regionaler Firmenverlag geht derzeit mit sog. Cold Calls auf Telefonakquise und versucht, mittels Trickanrufen teure Verträge abzuschließen. Hinter dieser Masche steckt die EU Marketing AG, über die wir bereits ausführlich berichtet haben:

EU Marketing AG

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die EU Marketing AG immer wieder ihren Namen ändert, um damit die Identität zu verschleiern. Nunmehr nennt man sich also Regionaler Firmenverlag.

Die Masche des Regionalen Firmenverlags

Der Regionale Firmenverlag versucht mit den bekannten Trickanrufen, Gewerbetreibende und Selbständige in die Irre zu führen, um diese zu einem telefonischen Vertragsabschluss zu bewegen. Hierzu werden von geschulten Callcentern sog. Cold Calls durchgeführt. Diese erreichen die meisten Betroffenen zur Unzeit. Der Anrufer gaukelt dann vor, es bestehe bereits ein kostenloser Vertrag, der nun kostenpflichtig geworden sei. Manche Betroffene berichten auch davon, dass der Anrufer behauptet, von Google zu sein oder dass es um den Google-Eintrag gehe. Jedenfalls wird versucht, mittels einer erfundenen Legende das Vertrauen und die Aufmerksamkeit des Angerufenen zu wecken. Das führt dann dazu, dass der Angerufene am Ende möglichst viele Fragen mit JA beantwortet. Von diesem Teil des Gesprächs wird dann ein Telefonmitschnitt erstellt. Manchmal erfolgt auch ein zweites Telefonat, in dem die entsprechenden Antworten gegeben werden sollen.

Rechnung des Regionalen Firmenverlags für Google-Auffindbarkeits-Vertrag

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnungsstellung. Dort ist dann von einem Google-Auffindbarkeits-Vertrag die Rede, was auch immer das sein soll. Fakt ist jedenfalls, dass die Rechnung für die angegebene Gegenleistung völlig außer Verhältnis steht. Wenn es überhaupt eine Gegenleistung außer dem Eintrag in dem völlig unmaßgeblichen Register des Regionalen Firmenverlags gibt, was wir doch sehr stark bezweifeln.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Regionaler Firmenverlag eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Forderungen von Regionaler Firmenverlag

Forderungen wie diejenigen von Regionaler Firmenverlag lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen bezüglich Regionaler Firmenverlag:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/regionaler-firmenverlag-doerflistrasse-zuerich 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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