Warnung vor Regionaler Telefonbuchverlag aus der Schweiz

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Ein regionaler Telefonbuchverlag aus der Schweiz hält derzeit Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland in Atem. Die Doppelanruf-Masche, welche hierbei zur Anwendung kommt, hat sich in den letzten Jahren in der Szene der Abofallenbetreiber bewährt.

Auch in diesen Tagen klingeln wieder zahlreiche Telefone und Callcenter-Mitarbeiter des regionalen Telefonbuchverlags versuchen, arglose Betroffene in eine Abofalle zu locken.

Regionaler Telefonbuchverlag – Rechnung nach Trickanruf

Der Regionaler Telefonbuchverlag führt sogenannte Cold Calls durch. Dabei handelt es sich um grundsätzlich rechtswidrige Werbeanrufe. Der Anrufer täuscht dabei vor, dass es um einen angeblichen Google-Auffindbarkeitsvertrag gehe. Manche Mandanten berichten auch davon, dass behauptet wird, man rufe direkt von Google an.

Häufig wird auch behauptet, es bestehe bereits ein kostenfreier Vertrag, der mangels Kündigung nun kostenpflichtig geworden sei. Da dem Angerufenen in diesem Zeitpunkt nicht bewusst ist, ob tatsächlich ein Vertrag besteht oder ob diese Geschichte erlogen ist, lässt er sich meistens auf ein Gespräch mit dem Anrufer ein.

Am Ende des Gesprächs oder in einem zweiten Telefonat wird dann eine Abfrage durchgeführt, in welcher der angerufene die gestellten Fragen möglichst mit „Ja“ beantworten soll. Dieses Telefonat wird auf Band aufgezeichnet und soll später als Druckmittel für einen angeblich geschlossenen Vertrag dienen.

Die Masche ist auch in den AGB ausführlich beschrieben. Dort ist zu lesen, dass ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis zustande kommt, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber einem Mitarbeiter den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Inwiefern dieser Vertragsabschluss tatsächlich gewünscht ist, sei einmal dahingestellt.

Rechnung und Mahnung von Regionaler Telefonbuchverlag

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnungsstellung. Den meisten Betroffenen wird dann erst bewusst, was ihnen passiert ist. Sie sehen sich hohen Forderungen ausgesetzt, die sie so nicht vorhersehen konnten.

Werden die Rechnungen nicht gezahlt, erfolgen Mahnungen und gewöhnlich die Einschaltung eines Inkassounternehmens und schließlich eines beauftragten Rechtsanwalts. Hierdurch wird das Drohkulissen-Szenario erhöht.

Insbesondere Inkassounternehmen stellen einen negativen Eintrag in Bonitätsauskünften wie Schufa & Co. in Aussicht. Darüber hinaus erhöhen sich die Kosten durch die Einschaltung solcher Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien.

Vorsicht ist auch geboten, wenn man die AGB betrachtet. Denn dort ist festgeschrieben, dass sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Regionaler Telefonbuchverlag – Schein und Wirklichkeit

Auf der Website regionalertelefonbuchverlag.de stellt man sich als moderne Plattform dar, die es Verbrauchern ermöglicht, bessere Kaufentscheidungen zu treffen und durch gemeinschaftliches Engagement Markttransparenz zu schaffen.

Angeblich kann man dort unter tausenden von Unternehmen suchen. Wir haben die Suchfunktion ausprobiert und können nur sagen, dass diese unterirdisch ist. Jedenfalls können wir uns nicht vorstellen, dass ein Unternehmen auch nur einen einzigen Kunden über diese Seite akquirieren kann.

Die Seite ist also aufgemacht wie so viele Seiten von Abofallenbetreibern zuvor.

Goldex Marketing GmbH wird aktiv

Nach der Umfirmierung werden die Forderungen nun durch die Goldex Marketing GmbH beigetrieben, hierüber haben wir einen gesonderten Artikel verfasst:

Goldex Marketing GmbH

Regionales Firmenverzeichnis tritt auf den Plan

Ein weiterer Abzocker, nämlich ein Regionales Firmenverzeichnis der NS Partner GmbH tritt auf den Plan, wir haben darüber gesondert berichtet:

Regionales Firmenverzeichnis

Abwehr der Forderungen von Regionaler Telefonbuchverlag

Rechnungen, die wie oben beschrieben zustande gekommen sind, sind angreifbar. Zwar ist im Verkehr zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht vorhanden. Nichtsdestotrotz gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, welche den Vertrag angreifbar machen.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Betroffene von solchen Machenschaften vertreten und konnte stets erreichen, dass keine Zahlungen an solche Unternehmen geleistet werden müssen. Gerne beraten wir Sie ebenfalls, falls Sie eine Rechnung von Regionaler Telefonbuchverlag erhalten haben. Rufen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an. 

Das Blaue Branchenbuch der MM Access AG (Mai 2019)

Mittlerweile geht Das Blaue Branchenbuch der MM Access AG mit der gleichen Masche und ähnlich gestalteten Rechnungen an den Markt.

Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/regionaler-telefonbuchverlag-optima-computer-gmbh


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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