Warum die Gründung eines Cannabis Clubs jetzt schon Sinn macht

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Nach der letzten Aussage des Bundesgesundheitsministers Lauterbach soll das Cannabis Gesetz schon zum 01.01.2024 in Kraft treten - und damit den legalen Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen bzw. Cannabis Clubs (oft auch CSC genannt) ermöglichen. Ob dieses Datum eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.

Trotzdem deuten alle Zeichen in Richtung einer baldigen Entkriminalisierung und daher stellt sich für viele Interessierte die Frage, ob die Gründung eines Vereins zum gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau bereits zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist.

Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an, was man mit dem Verein vor hat.

Plant man einen gemütlichen Verein für eine Hand voll Freunde und verfügt man schon über potentielle Anbauflächen und das nötige Equipment, so ist das Timing vermutlich relativ egal. Die Gründung eines Vereins dauert je nach Geschwindigkeit der Behörden etwa 1-2 Monate bis zur fertigen Eintragung. Somit bleibt noch genügend Zeit, den Anbau zu planen.

Anders sieht es aus, wenn man einen Verein auch aus wirtschaftlichen Gründen betreiben möchte. Viele meiner Mandanten planen, sich als bezahlter Vorstand oder Arbeitnehmer des Vereins langfristig eine Lebensgrundlage aufzubauen, oder aber nebenbei etwas dazuzuverdienen. Sobald solche Motive vorliegen, die einen gewissen Umsatz des Vereins und eine gewisse Professionalität erfordern, kann mit der Gründung nicht früh genug begonnen werden. Gehälter kann ein Verein nur auszahlen, wenn er über den nötigen Umsatz verfügt. Daher ist die Höhe der auszahlbaren Gehältern vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  1. Zahl der Mitglieder
  2. Menge des pro Mitglied ausgegebenen Cannabis

Um direkt ab Erteilung der Genehmigung zum Anbau genug Umsatz generieren zu können, muss der Verein über möglichst viele, konsumfreudige Mitglieder verfügen. Aktuell schon bestehende Vereine erleben vielerorts eine große Nachfrage, teils auch schon bis zur Grenze von 500 Mitgliedern nach dem Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes. Die frühe Gründung hat somit im Hinblick auf die Mitglieder zwei enorme Vorteile:

  1. Der Verein sammelt bereits jetzt schon Mitgliedsbeiträge. Diese können angespart und später in die kostenintensive Beschaffung von Grow-Equipment, Sicherheitsvorkehrungen oder Gehälter investiert werden; man baut somit einen finanziellen Grundstock auf. Außerdem entstehen bei der Gründung und dem Aufbau des Vereins Kosten wie etwa fürRechtsberatung.
  2. Außerdem steigt mit jedem neu eingetragenen Verein das Angebot für potentielle Mitglieder, sodass die Konkurrenz der Vereine immer größer wird. Nicht nur erschwert das die Gewinnung von Mitgliedern, auch besteht die Möglichkeit, dass lokale Behörden Obergrenzen für Cannabis Clubs festlegen und somit eine Gründung am Wunsch-Standort sogar ganz verhindert werden könnte.

Auch darf der Aufwand der Organisation eines Vereins im Aufbau nicht unterschätzt werden. Neben dem schon genannten Aufbau der Personalstruktur bedürfen auch die Suche nach geeigneten Anbauflächen, ggf. das Aushandeln von Mitgliedsverträgen, der Abschluss von Versicherungen sowie die Planung der Umsetzung der vielfachen Dokumentationspflichten einer soliden Planung, um später keine Probleme zu bekommen.

Um diese Nachteile gegenüber den bereits existierenden Vereinen zu vermeiden, empfiehlt sich daher jedenfalls bei der Planung von größeren Vereinen mit dem Ziel der Auszahlung von Gehältern ein früher Start. 

Ich biete rechtliche Unterstützung in allen Belangen rund um die Gründung und den Betrieb von Cannabis Clubs an. Von der ersten Beratung über die Erstellung einer Satzung, der vollständigen Durchführung der Gründung bis hin zur Erstellung von Miet-, Dienst- oder Arbeitsverträgen erhalten Sie bei mir kompetente und unkomplizierte Unterstützungen in jedem Stadium und für jedes Budget. Bei Interesse genügt eine kurze Nachricht und ich lasse Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.




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