Was bleibt von der Abfindung?

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Was von Ihrer Abfindung im Ergebnis übrig bleibt, können Sie zumindest teilweise selbst mit beeinflussen.

I. Steuern

1. Art der Besteuerung

Es gibt keine Steuerfreibeträge mehr. Achten Sie darauf, dass die 5/10 Regelung Anwendung findet. Sie haben dann automatisch mehr netto.

2. Steuern sparen

a.

Nutzen Sie die Steuersparmöglichkeiten. Legen Sie einen Teil der Abfindung in eine bestimmte Altersvorsorge an, so können Sie dies absetzen.

b.

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit führt regelmäßig zu Betriebsausgaben, welche steuermindernd abgesetzt werden können.

II. Sanktionen AA

Die Agentur für Arbeit ist Ihnen nicht böse, wenn irgendwelche Formalien bei der Kündigung nicht eingehalten worden sind, z.B. die gesetzliche Kündigungsfrist.

Es wird dann das Ruhen der Leistungsbezüge angeordnet, mit der Folge, dass Sie erstmal keine Leistungen von der AA bekommen.

Anwaltstipp: Auf jeden Fall darauf achten, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterlaufen wird.

S p e r r f r i s t

Die Sperrfrist sollte man durch vorherige Aktivitäten vermeiden. Liegt ein Sachverhalt vor, der Sie zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, so müssen Sie sinnvollerweise vorher abklären, dass keine Sperrfrist verhängt wird. Ansonsten können Sie jahrelang vor dem Sozialgericht herum streiten.

Weitere Infos gefällig? Fordern Sie die kostenfreie Checkliste zum Arbeitsrecht an.
Bitte E-Mail an: Ra.Borth@RECHT-nah.de

Rechtsanwalt Borth

www.Die-Online-Kanzlei.de


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