Was gehört in ein Arbeitszeugnis?
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Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche den Inhalt eines Arbeitszeugnisses regeln. Insoweit gibt es auch nicht die eine korrekte Form. Generell kann man bei einem Arbeitszeugnis folgende inhaltliche Bereiche unterscheiden:
1. Einleitung
In der Einleitung sollte der Name des Mitarbeiters nebst Geburtsdatum ebenso genannt werden wie die Dauer der Beschäftigung („von … bis …“) sowie die Berufsbezeichnung („als“) und ggf. auch der Bereich/die Abteilung, in welcher der Mitarbeiter eingesetzt war. Manchmal wird noch das eigene Unternehmen kurz beschrieben, was allerdings nicht erforderlich ist.
2. Tätigkeitsbeschreibung
Danach folgt die Tätigkeitsbeschreibung, wobei hier nur stichpunktartig die wichtigsten Tätigkeiten aufgelistet werden sollten, also das, was der wesentliche Kernbereich des Mitarbeiters war. Am besten leitet man diese Tätigkeitsbeschreibung mit folgendem Satz ein:
„Zum Aufgabenbereich von Herrn/Frau … gehörten insbesondere folgende Tätigkeiten:“
3. Leistungsbeurteilung
Danach folgt die Bewertung der Leistungen, welche mit der sog. Leistungsbeurteilung abschließt. In diesen Bereich gehören insbesondere Angaben zu folgenden Faktoren, wobei gewöhnlich mit ganzen Sätzen und nicht mit Stichpunkten gearbeitet wird:
- Besondere Fachkenntnisse im ausgeübten Tätigkeitsbereich und darüber hinaus (z. B. Zusatzausbildung oder EDV-Kenntnisse)
- Arbeitsengagement (ggf. auch über die normale Arbeitszeit hinaus)
- Qualität der Arbeit (z. B. kaum Ausschuss)
- Arbeitstempo
- Besondere Erfolge (Auszeichnungen, Wettbewerbe)
- Umfang und Bereitschaft zur inner- und außerbetrieblichen Weiterbildung
- Vielseitigkeit (der Einsetzbarkeit)
- Schnelle Auffassungsgabe
- Gutes Ausdrucksvermögen
- Geschickte Verhandlungsführung
- Ehrlichkeit
All diese Faktoren sollen nur einen Eindruck vermitteln, was alles in die Bewertung mit einfließen kann. Selbstverständlich muss ein Bezug zur Tätigkeit bestehen. So wird es eventuell bei einem Berufskraftfahrer weniger auf das Ausdrucksvermögen ankommen als bei einem Mitarbeiter im Vertrieb.
Die Leistungsbeurteilung sollte dann mit einem zusammenfassenden Satz schließen, der gewöhnlich wie folgt eingeleitet wird: „Herr/Frau … hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben … erledigt“
Dabei geht man im Wesentlichen im Schulnotensystem vor, wobei gebräuchliche Formulierungen folgende sind:
- Note 1: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Note 2: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
- Note 3: zu unserer vollen Zufriedenheit
- Note 4: zu unserer Zufriedenheit
- Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
4. Führungsbeurteilung
Sodann folgt die Führungsbeurteilung. Hierunter fasst man die Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern/Kollegen und Kunden. Hierher gehören auch Formulierungen, die sich auf die Wesensart des Mitarbeiters beziehen (freundlich, sachlich, gute Umgangsformen etc.). Das Schulnotensystem findet hier ebenfalls Anwendung. Der einleitende Satz könnte beispielsweise lauten:
„Das Verhalten von Herrn/Frau gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern/Kollegen und Kunden war …“
Note 1: stets vorbildlich
Note 2: vorbildlich
Note 3: stets einwandfrei
Note 4: gab keinen Anlass zu Beanstandungen
Note 5: insgesamt zufriedenstellend
5. Beendigungsmodalitäten
Der Beendigungsgrund kann angegeben werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist er aufzunehmen. Gängige Formulierungen sind:
- bei Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst: „verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“
- bei Kündigung durch den Arbeitgeber z. B.: „aus betriebsbedingten Gründen“
- bei einvernehmlicher Beendigung (z. B. durch Aufhebungsvertrag): „in beiderseitigem Einvernehmen“
6. Schlusssätze
Schließlich können noch die Dankes- und Bedauernsformel sowie die Zukunftswünsche in das Zeugnis aufgenommen werden. In guten Zeugnissen ist all das zu finden. Textbeispiele dazu:
a) Dankes- und Bedauernsformel: „Wir danken Herrn/Frau … für seine/ihre geleisteten Dienste und bedauern, dass er/sie unser Unternehmen verlässt.“
b) Zukunftswünsche: „Wir wünschen Herrn/Frau … für seine/ihre weitere berufliche und private Zukunft viel Erfolg und alles Gute.“
7. Datum und Unterschrift
Das Arbeitszeugnis ist am Ende noch mit Datum und Unterschrift des Arbeitgebers zu versehen, wobei das Arbeitszeugnis das Datum des letzten Tages des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses tragen sollte.
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