Was ist eigentlich ein tfp-Shooting?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bezeichnung tfp bedeutet „time for prints“ und ist ein Begriff, der insbesondere bei Foto-Shootings zwischen Fotografen und Amateurmodelle Anwendung findet. Das Modell erhält für seinen zeitlichen Aufwand („time“) keine Vergütung in Geld, sondern Abzüge der entstandenen Fotografien („prints“) für die weitere eigene Verwendung. Statt Abzügen ist mittlerweile auch die Überlassung der Motive auf CD oder in einer Dropbox üblich. Der Fotograf erhält ebenfalls kein Geld für seine Tätigkeit, sondern Referenzen in Gestalt der Motive, die in im Bereich der professionellen Fotografie unverzichtbar sind. Im besten Fall ist ein tfp-Shooting damit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Nutzungsrechte vertraglich klären lassen

tfp-Shootings führen im Nachgang jedoch nicht selten zu Streit zwischen Fotograf und Modell. Unklar ist, wie der Fotograf die entstandenen Motive verwenden darf: Nur im Studio zu Anschauungszwecken? Auch online auf der eigenen Webseite oder gar auf Facebook? Und dürfen die Fotografien an Dritte weitergegeben werden? Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung kann es schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Modell und Fotografen kommen. Die Parteien sollten daher bereits im Vorfeld des Shootings klare und vor allem auch schriftliche Regelungen treffen, wer die Motive später wie verwenden darf.

Urheberverwertungsrechte vs. Recht am eigenen Bild

Dem Fotografen stehen zwar als Lichtbildner grundsätzlich die exklusiven Urheberverwertungsrechte an den entstandenen Motiven zu gemäß §§ 16 ff. UrhG. Das Modell kann den Verwertungsrechten jedoch das Recht am eigenen Bild, also das eigene Persönlichkeitsrecht, entgegen halten. Die Verwertung der Motive durch den Fotografen ist dann von der Zustimmung des Modells abhängig, § 22 KUG. An eine solche Zustimmung sind durchaus hohe Anforderungen zu stellen: Sie muss informiert erfolgen, also in Kenntnis dessen, in was konkret eingewilligt werden soll. Eine abstrakte oder pauschale Einwilligung ist oftmals unzureichend. Das Modell könnte bei fehlender Einwilligung sogar im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Fotografen vorgehen.

Welche Motive dürfen verwendet werden?

Typischerweise entstehen bei einem tfp-Shooting mehrere hundert Fotografien. Davon werden nur wenige vom Fotografen im Nachgang bearbeitet. Fotograf und Modell sollten sich über die Auswahl der konkreten Motive verständigen. Wählt der Fotograf die Motive allein aus, läuft er Gefahr, dass das Modell mit seiner Auswahl möglicherweise nicht einverstanden ist. Hier könnte eine vertragliche Vereinbarung dahingehend Sinn machen, dass die Auswahl der Motive, die nachbearbeitet werden sollen und schließlich auch die Auswahl der nachbearbeiteten Motive gemeinsam stattfindet.

Fazit

Damit es tatsächlich zu der eingangs erwähnten Win-Win-Situation bei einem tfp-Shooting kommt, sollten Fotograf und Modell fair miteinander umgehen und schriftliche Regelungen treffen. Regelungsbedürftig ist die Auswahl der Motive, die Reichweite der Verwertungsrechte für Modell und Fotograf und schließlich auch dazugehörige Einwilligung des Modells. Werden keine ausdrücklichen Regelungen getroffen, kann ein tfp-Shooting schnell nach hinten losgehen: die ursprünglich erhoffte Kostenersparnis verkehrt sich im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung dann nämlich ins Gegenteil.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Kläner