Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

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Der Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein in den 1980er Jahren entstandenes wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung, bei dem es vor allem um die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen einem Straftäter und einem Tatopfer geht. Ziel ist es, die Tat gemeinsam aufzuarbeiten und wenn möglich eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden.

Dabei kommt nicht nur eine materielle Schadenswiedergutmachung (z.B. Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld), sondern auch ein ideeller Ausgleich von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen (z.B. durch eine Entschuldigung) und Bereitschaft zu einem derartigen Ausgleich auf der anderen Seite in Betracht. Es soll ein Kompromiss gefunden werden, mit dem beide Seiten zufrieden sind. Wichtig dafür ist, dass der Täter und das Opfer die Sichtweise der jeweils anderen Seite kennen- und zumindest bis zu einem gewissen Grad auch verstehen lernen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall aber die freiwillige Teilnahme beider Parteien.

Rechtliche Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist mittlerweile in verschiedenen Gesetzen verankert: sowohl in § 46 Strafgesetzbuch (StGB) als auch im Jugendstrafrecht (Möglichkeiten zur informellen Erledigung des Strafverfahrens; § 45 Abs. 2 Satz 2, § 47 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz, JGG).

Ferner weist § 155a StPO darauf hin, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens prüfen sollen, ob ein Ausgleich zwischen dem Beschuldigten (Täter) und dem Geschädigten (Opfer) erreicht werden kann.

Die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Wenn die Polizei zu Beginn der Ermittlungen den Eindruck gewinnt, dass sich ein Täter-Opfer-Ausgleich in der konkreten Situation anbietet, so wird sie diesen – vorausgesetzt sowohl der Beschuldigte als auch der Geschädigte willen ein – gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen. Auch der Strafverteidiger kann der Staatsanwaltschaft bereits vor einer etwaigen Hauptverhandlung einen Täter-Opfer-Ausgleich vorschlagen.

Ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich vorliegend geeignet ist, so wird sie den Täter-Opfer-Ausgleich in die Gänge leiten. Vorzugsweise sollte der Täter-Opfer-Ausgleich durch eine unabhängige, grundsätzlich neutrale und möglichst für diese Aufgabe besonders geschulte Person durchgeführt und moderiert werden. Regelmäßig werden die Ausgleichsbemühungen daher durch erfahrene Vermittler der Konfliktschlichtungsstellen (regelmäßig die örtliche Gerichtshilfe) begleitet.

Ende des Täter-Opfer-Ausgleichs

Im Idealfall endet der Täter-Opfer-Ausgleich mit einer schriftlichen Vereinbarung über die Wiedergutmachung, die verbindlich festgelegt und von allen Beteiligten unterschrieben wird. Diese Vereinbarung wird dann an das Gericht gesendet und fließt in das Strafverfahren ein. Scheitert der Täter-Opfer-Ausgleich wird auch dies an das Gericht übermittelt. Solange der Täter nicht die alleinige Schuld am Scheitern des Täter-Opfer-Ausgleichs trägt, wird allerdings bereits der der Versuch des TOA für den Täter positiv gewertet.

Folgen des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Strafverfahren 

Zwar stehen bei einem Täter-Opfer-Ausgleich die Aufarbeitung des Strafgeschehens und die Wiedergutmachung im Mittelpunkt. Allerdings können das Gericht und die Staatsanwaltschaft nach einem erfolgten oder versuchten Täter-Opfer-Ausgleich die Strafe entweder mildern oder gänzlich von einer Strafe absehen. Insbesondere bei weniger intensiven Straftaten kommt es häufiger zum vollständigen Absehen der Strafe.

Die Vorteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Neben einer solchen Strafmilderung- oder gänzlichen Strafabsehung stellt der Täter-Opfer-Ausgleich für den Täter einen Weg zur konstruktiven Unrechtswiedergutmachung dar. Außerdem besteht durch die persönliche Konfrontation mit dem Opfer und das unmittelbare Kennenlernen der Tatfolgen eine erhöhe Aussicht, dass der Täter zur Einsicht in das begangene Unrecht und zu entsprechenden Änderungen im Hinblick auf sein künftiges Verhalten gelangt. Hierdurch könnte die Gefahr einer Wiederholungstat sinken, da sich das Bewusstsein des Täters für seine Schuld wesentlich erweitert. 

Auch für das Opfer und die Justizbehörden entstehen Vorteile: Ein Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht es dem Opfer, selbst eigene Interessen und die eigene Sicht der Tat einzubringen und eventuelle aus der Tat resultierende Ängste, verletzte Gefühle und Ärger zu verarbeiten. Für die Justiz entstehen weniger Aufwendungen und Kosten als bei einem langwierigen Gerichtsprozess und sie kann mehr Zeit für Fälle aufwenden, bei denen ein gerichtliches Verfahren zwingend notwendig ist.

Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Dietrich erstellt. Rechtsanwalt Dietrich tritt bereits seit vielen Jahren deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und Sie an einem Täter-Opfer-Ausgleich interessiert sind, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.


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